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AIDHAUSEN: Die Vorteile der Eigenjagd

AIDHAUSEN

Die Vorteile der Eigenjagd

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    Waldbegehung mit dem Aidhäuser Gemeinderat: Man könnte mit der Eigenbewirtschaftung des Gemeindewaldes bei der Jagdbewirtschaftung seinen Einfluss zur Entwicklung des Waldbestandes geltend machen, erläuterte Forstoberrat Franz Eder (Zweiter von rechts) dem Revierförster Berhard Streck (rechts), Bürgermeister Dieter Möhring (Zweiter von links) und drittem Bürgermeister Robert Markert.
    Waldbegehung mit dem Aidhäuser Gemeinderat: Man könnte mit der Eigenbewirtschaftung des Gemeindewaldes bei der Jagdbewirtschaftung seinen Einfluss zur Entwicklung des Waldbestandes geltend machen, erläuterte Forstoberrat Franz Eder (Zweiter von rechts) dem Revierförster Berhard Streck (rechts), Bürgermeister Dieter Möhring (Zweiter von links) und drittem Bürgermeister Robert Markert. Foto: Foto: Ulrich Kind

    Im Rahmen der Waldbegehung des Gemeinderates von Aidhausen schnitt Forstoberrat (FOR) Franz Eder vom Amt für Landwirtschaft und Forsten (Schweinfurt) die bisherige jagdliche Nutzung der Gemeindewaldungen an.

    Bekanntlich sind die gemeindlichen Jagdflächen (Flur und Wald) in den örtlichen Jagdgenossenschaften integriert. Die weiterhin hohen Verbissschäden an der Naturverjüngung des Gemeindewaldes durch das Rehwild lässt ohne teure Einzäunung keine Jungpflanzen hochkommen. Den jungen Bäumchen wird jedes Jahr der wichtige Leittrieb verbissen, berichtete Eder aus dem aktuellen Verbissgutachten.

    Es entwickeln sich so im laufe der Jahre verkrüppelte, niedrig gewachsene Jungpflanzen, im Aussehen ähnlich der japanischen Bonsaibäumchen. In den ersten Lebensjahren haben die kleinen Bäumchen keine Chance sich zu einem ansehnlichen Baum zu entwickeln. Dazu kommen noch in der Landwirtschaft die Wildschäden durch Schwarzwild, auch deshalb durch den vermehrten Maisanbau.

    Auf Dauer können die Pachteinnahmen einbrechen, da für den Pächter die Jagd wegen der hohen Wildschäden uninteressant wird. Es sei so nicht möglich, einen niedrigen, waldverträglichen Rehwild- und Schwarzwildbestand zu erreichen im Sinne von Wald vor Wild, und gleichzeitig eine maximal mögliche Jagdpachteinnahme zu realisieren. Zudem hätten im bestehenden Pachtverhältnis die Grundbesitzer als Grundholden in der Jagdgenossenschaft keinen Einfluss auf die Art und Weise der Jagdausübung.

    Der Gesetzgeber sieht aber ab einer Fläche von 81,4 Hektar die Möglichkeit vor, zusammenhängende, jagdbaren Flächen als Eigenjagd in das Jagdverzeichnis des Landratsamtes aufzunehmen, informierte Eder. Zwei Eigenjagdreviere der Gemeinde könnten theoretisch aus den Waldabteilungen Kühschlag, Birkenrangen, Ebershuhn, Heiligenholz, Geheeg und Urles gebildet werden.

    Im Grunde würde sich momentan nichts am bestehenden Pachtverhältnis verändern. Nur bei einer anstehenden Neuverpachtung der Jagd hätte so die Gemeinde die Möglichkeit nach Bedarf ihre Flächen heraus zu nehmen und als alternative Möglichkeit die Jagdnutzung ihrer Flächen in Eigenbewirtschaftung auszuüben. Damit könnten die Bemühungen zur Naturverjüngung des Gemeindewaldes wie bisher mit geregelter Abschussplanung unterstützt werden.

    In jüngster Zeit sei das Interesse an einer Eigenbewirtschaftung hauptsächlich bei den Kommunen als Eigenjagdbesitzer, weniger bei den Jagdgenossenschaften, deutlich angewachsen. Abschließend meinte Forstoberrat Eder, dass sich mit der Eigenjagdbewirtschaftung kein zusätzliches Geld verdienen, aber hinsichtlich der Waldbewirtschaftung einiges Geld einsparen lässt.

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