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DIPPACH: Die Vorteile der grünen Zwischenfrucht

DIPPACH

Die Vorteile der grünen Zwischenfrucht

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    Wie haben sich die Zwischenfrüchte entwickelt? Wie ist die Bodenbeschaffenheit? Rainer Schubert vom Amt für Landwirtschaft Schweinfurt untersucht die Bodenprobe auf seinem Spaten. Interessierte Beobachter sind unter anderem Landwirt Steffen Beiersdorfer (rechts), auf dessen Acker die Versuchsparzellen angelegt worden waren, und Dr. Joachim Liebler (mit brauen Mütze) von der Regierung von Unterfranken.
    Wie haben sich die Zwischenfrüchte entwickelt? Wie ist die Bodenbeschaffenheit? Rainer Schubert vom Amt für Landwirtschaft Schweinfurt untersucht die Bodenprobe auf seinem Spaten. Interessierte Beobachter sind unter anderem Landwirt Steffen Beiersdorfer (rechts), auf dessen Acker die Versuchsparzellen angelegt worden waren, und Dr. Joachim Liebler (mit brauen Mütze) von der Regierung von Unterfranken. Foto: Foto: Klaus Vogt

    Schon mal was von Rauhafer, Serradella, Perserklee, Ramtillkraut und dem blasenfrüchtigen Klee gehört? Nein? Macht nichts. Denn der Laie versteht nur spanische oder böhmische Dörfer. Das Ansäen dieser speziellen Zwischenfrüchte spielt in der Landwirtschaft aber eine immer wichtigere Rolle – sowohl aus Gründen des Umweltschutzes als auch aus wirtschaftlichen Überlegungen.

    Dies wurde am frühen Montagnachmittag bei einer gemeinsamen Informationsveranstaltung des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Schweinfurt und des Verbands für Landwirtschaftliche Fachbildung (VLF) einmal mehr deutlich.

    Der Winter schickte bei ungemütlicher nasskalter Witterung und Temperaturen von nur um die zwei Grad seine ersten Vorboten in den oberen Haßgau, als sich Landwirte auf einem Feld von Steffen Beiersdorfer auf der Höhe zwischen Dippach und Birkenfeld trafen. Der VLF-Vorsitzende hatte am 22. August auf seinem Acker insgesamt 15 Versuchsparzellen mit den unterschiedlichsten Zwischenfrucht-Mischungen eingesät. Zuvor war nach der Ernte des Winterweizens eine flache Bearbeitung der Stoppeln erfolgt und nach dem Ausbringen von Gärsubstrat hatte der Landwirt, so berichtete er, nochmals gegrubbert.

    Nun begutachteten rund 15 seiner Berufskollegen die Ergebnisse auf den einzelnen Parzellen. Fachlich bewertet wurde der Aufwuchs von Rainer Schubert, Wasserberater am Fachzentrum Agrarökologie am AELF in Karlstadt, und von Dr. Joachim Liebler von der Regierung von Unterfranken. Gleich auf dem ersten Blick war zu erkennen, wie unterschiedlich stark die Mischungen in den zurückliegenden Wochen aufgegangen sind. Wobei auch die Feuchtigkeit eine ganz entscheidende Rolle gespielt hat: Während oben auf der Höhe doch viele kahle Stelle im Acker zu sehen sind, sind unten in der feuchteren Senke die Zwischenfrüchte deutlich besser aufgegangen. Eine Stichprobe mit dem Messstab zeigt: Die Niederschläge der vergangenen Tage sind etwa 25 Zentimeter tief ins Erdreich eingedrungen, weiter tiefer wird der Boden deutlich härter. „Das reicht noch lange nicht fürs Frühjahr“, war die einhellige Meinung der Landwirte.

    Wer jetzt Gülle ausbringen will, der muss eine Zwischenfrucht gesät haben. Die Zwischenfrüchte binden die Nährstoffe, die mit der Gülle neu ausgebracht wurden beziehungsweise nach der Ernte der Hauptfrucht noch im Boden verblieben waren. Damit verringert sich die Stickstoffauswaschung deutlich. Denn der Stickstoff bleibt praktisch auf dem Acker gebunden und steht nach dem Abfrieren oder dem mechanischen Zerkleinern der Zwischenfrucht sofort den Folgefrüchten zur Verfügung. Dies sei auch ein nicht zu unterschätzender Beitrag zum Grundwasserschutz, betonte Rainer Schubert, denn der Stickstoff werde durch die Zwischenfrucht in den oberen Schichten des Ackers gehalten. Allgemein gesehen sei die Belastung des Grundwassers mit Nitrat in Unterfranken sowieso zu hoch. Hier müsse man gegensteuern.

    Die Liste mit weiteren Vorteilen der Zwischenfrüchte ist lang. Da ist zum einen der Erosionsschutz. Gerade angesichts der zunehmenden Starkniederschläge seien Reihenkulturen wie der Mais besonders vom Erdabtrag gefährdet, so Schubert. Die durch die Zwischenfrüchte entstehende Mulchauflage sei ein guter Erosionsschutz. Ein weiterer Vorteil: Zwischenfrüchte könnten durch ihren dichten Wuchs auflaufende Unkräuter sowie Ausfallgetreide und Ausfallraps unterdrücken.

    Gerade jetzt, wo ein Verbot von Glyphosat in der Diskussion sei, seien Zwischenfrüchte durchaus effektive Unkrautbekämpfer und würden auch den Umfang der mechanischen Unkrautbekämpfung deutlich reduzieren.

    Ein ganz wichtiges Argument ist die Bodenverbesserung: Rainer Schubert demonstrierte dies, indem er mit dem Spaten Bodenproben nahm. Durch die teils in eine Tiefe von bis zu einem Meter gehende Durchwurzelung und Humusbildung stabilisieren die Zwischenfrüchte den Boden. Dadurch verbessern sie den Wasser-, Luft- und Wärmehaushalt des Bodens und aktivieren das Bodenleben. Regenwürmer wandern nach oben und hinterlassen kleine Röhren, durch die Wärme und Feuchtigkeit auch ins tiefere Erdreich eindringen kann. Durch das Bedecken des Bodens schützen Zwischenfrüchte zudem den Acker vor Austrocknung. Die Wasserspeicherung im Boden wird erhöht.

    Einige Zwischenfrüchte schaffen es aber nicht nur, den auf dem Acker bestehenden Stickstoff bis zur nächsten Hauptfrucht zu binden, sie können auch für eine zusätzliche Stickstoffanreicherung sorgen, damit dann letztlich weniger gedüngt werden muss. Denn die Hülsenfrüchte, so genannte Leguminosen, binden den Luftstickstoff, indem sie in ihren Wurzelknöllchen eine Symbiose mit speziellen stickstofffixierenden Bakterien (Rhizobien) eingehen. In den verschiedenen Bodenproben auf dem Spaten von Rainer Schubert waren die kleinen Knöllchen am Wurzelgeflecht gut zu erkennen. Reine Leguminosen-Mischungen sind unter dem Aspekt des Grundwasserschutzes aber nicht zu empfehlen.

    Und auf noch einen Vorteil der Zwischenfrucht machte der Experte des AELF aufmerksam: Ein Acker mit Zwischenfrucht kann beim Greening für die Berechnung der ökologischen Vorrangfläche berücksichtigt werden. Zur Erklärung: Im Rahmen des Greenings sind landwirtschaftliche Betriebe mit mehr als 15 Hektar Ackerfläche verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Ackerfläche als ökologische Vorrangflächen vorzuhalten. Beim Berechnen dieser fünf Prozent wird die komplette Stilllegung einer Fläche, die Ackerbrache, mit einem Faktor von 1,0 berücksichtigt. Die Zwischenfrucht hat immerhin einen Gewichtungsfaktor von 0,3.

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