Am Ende des Prozesses vor dem Amtsgericht Bamberg war gar nicht mehr so wichtig, wie hoch die Haftstrafe ausfallen würde. Strafrichter Fahr verhängte 22 Monate ohne Bewährung. Entscheidender war die Unterbringung des 50-jährigen Brandstifters aus Haßfurt in einer Entziehungsanstalt, die ihn von Alkohol und Drogen retten soll. Hatte er das Feuer in Ebern doch im Rauschzustand gelegt, weshalb er nicht wegen schwerer Brandstiftung und Sachbeschädigung, sondern wegen fahrlässigen Vollrausches angeklagt war.
Bamberg