So etwas dürfe die Gemeinde nicht zulassen. Sie solle dem Bestatter kündigen, forderte der Gemeinderat aus Gernach. Eine Entscheidung darüber wurde im Gemeinderat vertagt. Erst müssten die Vertragsverhältnisse genau geklärt werden, und er wolle mit dem Bestatter über den Vorfall reden, erklärte Bürgermeister Horst Herbert.
„Das ist ja ähnlich wie im Mittelalter, als Leute an den Pranger gestellt wurden“, meint Herbert. Aber erst frühestens im September könnte der Vertrag gekündigt werden, der ein Jahr laufe. Der Bestattungsunternehmer aus Obervolkach ist für alle acht Friedhöfe im Gemeindebereich Vertragspartner der Gemeinde, was das Öffnen und Schließen der Gräber angeht. Bestattungen dürfen aber auch andere Unternehmen durchführen.
Der 41-jährige Unternehmer erklärte auf Anfrage, er habe zu dem drastisch erscheinenden Mittel gegriffen, weil er schon seit mehr als einem halben Jahr vergeblich versuche, sein Geld für eine ordnungsgemäß erbrachte Leistung im Wert von rund 3000 Euro zu bekommen. Mehrfach habe er schon die Bezahlung mit Hilfe eines Anwaltes angemahnt. Doch es sei überhaupt keine Reaktion gekommen. „Wenn ich das zwei Wochen nach der Beerdigung gemacht hätte, wäre es pietätlos. So nicht“, sagt der Bestatter.