Der Pflegestützpunkt Haßberge weist auf die Möglichkeit hin, den Entlastungsbetrag für Menschen mit Pflegegrad flexibler abzurechnen. Wie bisher, können Pflegebedürftige, die zu Hause leben und dort gepflegt und betreut werden, die Kosten für diese Unterstützung im Alltag über den Entlastungsbetrag abrechnen. Neu ist, dass seit 2021 die hilfeleistende Person nicht an einen Träger angebunden sein muss, schreibt das Landratsamt Haßberge. Sie agiert vielmehr als eine „ehrenamtlich tätige Einzelperson“.
Kreis Haßberge