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HASSFURT: Es war der Schnaps: Zwei Männer treten Toilette kurz und klein

HASSFURT

Es war der Schnaps: Zwei Männer treten Toilette kurz und klein

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    Im Abstand von nur zwei Wochen kam es jeweils im Rahmen einer privaten Geburtstagsfeier im Vereinsheim von Ziegelanger zu Vandalismus. Zumindest ein Teil der Sachbeschädigungen konnte zwei jungen Männern (19 und 21 Jahre alt) nachgewiesen werden. Das Jugendgericht verurteilte sie deswegen zu einer Geldauflage von jeweils einem Monatslohn. Der Jüngere muss 400 Euro, der ältere 1500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung überweisen.

    Der erste Vorfall datiert vom diesjährigen Osterwochenende Anfang April, der zweite Akt folgte 14 Tage später. Wie Staatsanwalt Ralf Hofmann in seiner Anklageschrift vortrug, richtete sich die Zerstörungswut zuerst gegen einen Barhocker, der total demoliert wurde. Beim zweiten Mal gerieten die Toiletten ins Visier. Mit roher Gewalt wurde eine Tür eingetreten und die Zarge beschädigt. Nach der Tat waren der Spiegel, der Handtuchhalter, die Klobrille und die Kloschüssel ein Fall für den Sperrmüll.

    Warum sie denn so völlig ohne Sinn und Verstand randaliert hatten, wollte Jugendrichter Martin Kober von den beiden wissen. „Es war der Schnaps“, erklärten die Heranwachsenden übereinstimmend. Vor allem die scharfen Sachen wie Whisky und Wodka hätten zu dem totalen Kontrollverlust und zur Hemmungslosigkeit geführt. „Also wieder mal die Sauferei“, meinte Kober zusammenfassend.

    Laut der Auszüge aus dem Bundeszentralregister hat der Jüngere, ein Maler-Azubi, strafrechtlich gesehen bislang eine weiße Weste. Der andere, ein gelernter Elektriker, hat allerdings bereits zwei Vorstrafen. 2011 hatte man ihn mit Alkohol am Steuer erwischt, 2013 stand er wegen Körperverletzung vor dem Kadi. Im Gerichtssaal zeigten sich die jungen Übeltäter reuig und weitgehend geständig. Den angerichteten Sachschaden von 850 Euro haben sie mittlerweile beim Vorstand des Vereins beglichen.

    Jugendgerichtshelfer Franz Heinrich wies darauf hin, dass der Elektriker von der Firma, in der er seine Ausbildung erfolgreich absolviert hatte, fest übernommen wurde. Trotz der Vorstrafen sieht er den Handwerker insgesamt auf einem guten Weg. Der Pädagoge regte an, Jugendstrafrecht anzuwenden und beiden eine „spürbare“ Geldauflage aufzubrummen. Der Staatsanwalt schloss sich dieser Empfehlung an.

    Der Jugendrichter verhängte nach kurzer Beratung für jeden der beiden Angeklagten jeweils einen Monatslohn. Die 400 Euro gehen an den Kreisjugendring, die 1500 Euro an den Jugendhilfefonds Haßberge. Nach der Urteilsverkündung fragte sich ein Zuhörer, ob nach diesen Erfahrungen der Fußballverein von Ziegelanger sein Vereinsheim wohl immer noch für private Feiern zur Verfügung stellt.

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