Wegen zweier Facebook-Beiträge erhielt ein 63-jähriger Rentner aus dem Landkreis zwei Strafbefehle, gegen die er Einspruch einlegte. Daher kam es am Mittwoch zur Verhandlung am Amtsgericht, wo ein Verfahren eingestellt wurde. Für den zweiten Beitrag verurteilte Richter Patrick Keller den Angeklagten wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen zu 30 Euro, also 2100 Euro.
Haßfurt