Jetzt steht die Summe fest: 11 000 Euro hat die Notbetreuung und die anschließende Verlegung der Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeeinrichtung in Gleusdorf im Landkreis Haßberge insgesamt gekostet. Das Landratsamt, das die Räumung der Einrichtung Anfang August 2021 veranlasst hatte, bestätigt diese Zahl auf Nachfrage.
Die Kosten für den Einsatz des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) Haßberge habe zunächst der Landkreis übernommen, teilt die Behörde mit. Jetzt seien die 11 000 Euro dem Träger in Rechnung gestellt worden. Ein entsprechender Kostenbescheid sei ergangen, allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Geschäftsführung des Trägers ließ die Nachfrage der Redaktion erneut - wie bislang alle Anfragen im Fall Gleusdorf - unbeantwortet.
Landratsamt: "Keine Ambition des Trägers, den Betrieb wieder aufzunehmen."
Anlass für den Einsatz des BRK-Haßberge im August 2021 war ein akuter Personalmangel im Pflegeheim an der Itz: Von einem Tag auf den anderen waren nur noch drei der 44 Beschäftigten zur Arbeit erschienen. Zu wenig, um die Betreuung und Pflege der 42 Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten. Das BRK übernahm im Auftrag des Landratsamtes und verlegte alle Pflegebedürftigen in andere Einrichtungen der Region. Das Landratsamt als Aufsichtsbehörde verhängte in der Folge einen Aufnahmestopp. Bislang kehrte keiner der verlegten Bewohnerinnen und Bewohner in das Heim zurück.

Offen ist die Frage, ob der Träger die Kosten am Ende überhaupt übernehmen kann. Nachdem im November 2021 die Versorgungsverträge zwischen dem Pflegeheim und den Bayerischen Pflegekassen (ARGE) einvernehmlich beendet wurden, hat die Einrichtung den Betrieb eingestellt. Das bestätigt auch das Landratsamt Haßberge auf Nachfrage: "Vom jetzigen Träger bestehen derzeit keine Ambitionen den Betrieb wieder aufzunehmen. Über die weitere Pläne mit der Immobilie haben wir keine faktischen Informationen", teilt die Behörde schriftlich mit.
In der kommenden Woche geht um weitere Kosten in diesem Fall
Um Geld im Fall Gleusdorf wird es auch am kommenden Mittwoch vor der Schweinfurter Außenkammer des Arbeitsgerichts Würzburg gehen. Dort klagen derzeit sieben ehemalige Beschäftigte der Pflegeeinrichtung gegen ihre Kündigung.

Streitgegenstand sind neben den Kündigungen auch Zahlungsklagen, heißt es von Seiten des Arbeitsgerichts. Die Verhandlung könnte auch zur Aufarbeitung des Falles Gleusdorf beitragen und Antworten auf die Frage geben, warum es im August zum Pflegenotstand gekommen war.