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HASSFURT: Falsche Zeugen vor Gericht auf dünnem Eis

HASSFURT

Falsche Zeugen vor Gericht auf dünnem Eis

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    Ein Paar, das eine gemeinsame Zukunft plant, muss zusammenhalten. Das war der Hintergrund einer Falschaussage, derer sich ein junger Mann (24) vor über einem Jahr schuldig machte. Damals stand dessen gleichaltrige Freundin wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht, nun saßen der damalige Zeuge und dessen Bruder auf der Anklagebank. Wegen der besonderen Umstände des Falls kamen beide mit einem blauen Auge davon – das Gericht stellte die Verfahren ein.

    Wer einem anderen – aus welchem Grund auch immer – eine Gefälligkeit tun will und vor Gericht wahrheitswidrig den Entlastungszeugen spielt, bewegt sich auf dünnem Eis. Bei solchen Delikten – auch wenn der Zeuge nicht vereidigt wird – versteht Justitia keinen Spaß. Das ist nachvollziehbar, denn eine falsche Zeugenaussage führt häufig zu einem Fehlurteil. Dann wird ein Schuldiger freigesprochen oder aber ein Unschuldiger verurteilt. Juristen raten daher dringend davon ab, sich zu einer falschen Aussage hinreißen zu lassen.

    Was war geschehen? Am 25. Januar 2013 tagte in Haßfurt das Amtsgericht. Angeklagt war eine damals 22-Jährige, die in der Nacht vom 12. auf den 13. Oktober 2012 vor der Ballhaus-Disco in Hofheim wie eine Furie getobt hatte. Aus nichtigem Anlass, aber unter Einfluss von über zwei Promille Alkohol, hatte sie einem 21-jährigen Mann eine Bierflasche auf den Schädel gedonnert.

    Strafrichter Roland Wiltschka hatte damals die junge Mutter zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Richterspruch stützte sich auf die glaubhaften Aussagen von drei Augenzeugen. Der Freund der damals Angeklagten und dessen Bruder (23) spielten seinerzeit – vergeblich – die Entlastungszeugen. Wenige Tage später plagte sie ihr schlechtes Gewissen so arg, dass sie in einem Brief an das Gericht ihr Fehlverhalten einräumten.

    Deshalb standen nun die beiden wegen uneidlicher Falschaussage vor Gericht. Die Rechtsanwälte Hubertus Krause und Kerstin Rieger betonten die besonderen Umstände des vorliegenden Falls. Insbesondere die Tatsache, dass beide freiwillig ihre Straftat zugegeben hatten, sprach für die jungen Männer. Rieger führte zudem die Ehrlichkeit ihres Mandanten ins Feld. Hätte er damals behauptet, mit seiner Freundin verlobt zu sein, wäre er nicht verpflichtet gewesen, überhaupt auszusagen.

    Nach kurzer Bedenkzeit zeigte sich Staatsanwalt Thomas Förster mit der Einstellung einverstanden. Während der Bruder ohne Auflage davonkam, muss der junge Vater 1200 Euro an den Jugendhilfefonds Haßberge zahlen. Da er momentan die Meisterschule besucht, darf er den Betrag in monatlichen Raten von 200 Euro abstottern.

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