Ursprünglich war geplant, den Oberauracher Ortsteil Fatschenbrunn mit einem Mobilfunkmast zu erschließen, um die dort bestehende schlechte Mobilfunkversorgung zu verbessern. Darauf müssen die Bürger nun länger warten, wenn es überhaupt verwirklicht werden kann. In der Gemeinderatssitzung am Donnerstag informierte Bürgermeister Thomas Sechser über den aktuellen Stand.
Demnach ist die Bundesförderung zum Mobilfunkausbau zum Jahresende 2024 ohne einen Förderbescheid ausgelaufen. Für den funktechnisch positiv bewerteten Maststandort im Wald neben dem alten Sportplatz in Fatschenbrunn wurde durch das zuständige Planungsbüro ein Rahmenvertragsvorschlag an den Grundstückseigentümer, die Bayerischen Staatsforsten, versandt. Da das Förderprogramm jedoch planmäßig zum 31. Dezember 2024 auslief, musste bis dahin zwingend ein Förderbescheid eingegangen sein, um die Förderung noch sichern zu können. Dies war nicht der Fall, da der Mobilfunkausbau in Fatschenbrunn im Förderverfahren nicht berücksichtigt werden konnte.
Wohl keine weitere Mobilfunkförderung des Bundes
Auch zukünftig wird wohl keine weitere Mobilfunkförderung des Bundes aufgelegt werden, da die europäische Kommission Abstimmungsgespräche zur Änderung der Anforderungen und Verlängerung beziehungsweise Neuaufsetzung eines Mobilfunkförderprogramms beendete, heißt es von Seiten des Planungsbüros. Daher bleibt aktuell nur die Möglichkeit eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus durch einen Mobilfunkbetreiber, um Fatschenbrunn mobilfunktechnisch zu versorgen, erklärte Bürgermeister Sechser.
Die fast baureifen Planungsunterlagen werden für interessierte Mobilfunkbetreiber zur Verfügung gestellt, was diese eventuell dazu bewegen könnte, einen eigenwirtschaftlichen Ausbau aufgrund des geringen Planungsaufwands vielleicht doch noch in Betracht zu ziehen.
Auch der Antrag der Gemeinde Oberaurach wurde abgelehnt
Ebenso negativ endete der Förderantrag nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 für den Breitbandausbau in der Gemeinde Oberaurach. Das Volumen der bundesweit fristgerecht eingegangenen Anträge überstieg die vom Bund für das Jahr 2024 zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel. Der Oberauracher Antrag erreichte bei der Beurteilung der Förderwürdigkeit insgesamt 163 Punkte. Da der Antrag auf Basis des Kriterienkatalogs und der Förderaufrufe nicht die erforderliche Mindestpunktzahl von 300 Punkten erreicht hat und die vorhandenen Haushaltsmittel aufgrund höher bepunkteter Anträge erschöpft war, erfolgte eine Ablehnung.
Das Planungsbüro informierte jedoch über das Inkrafttreten der zweiten Änderungsfassung im Januar 2025 der Gigabit-Richtlinie 2.0. Mit Veröffentlichung dieser Richtlinie werden neue Aufrufe zur Förderung von Infrastrukturprojekten gestartet. Die Förderung des Breitbandausbaus in der Gemeinde Oberaurach kann somit ab sofort im neuen Förderaufruf erneut beantragt werden. Dem stimmte der Gemeinderat zu. Die Beratungsleistungen sind über ein Förderprogramm abgedeckt, weshalb der Gemeinde Oberaurach hier keine Kosten entstehen. Ob dann eine tatsächliche Förderung genehmigt wird, hängt wieder von der Punktezahl und den neu zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln ab.