Gleich drei Tagesordnungspunkte beschäftigten sich in der Stadtratssitzung von Königsberg mit dem Industriebetrieb Fränkische in Königsberg.
So erklärte zunächst Prof. Matthias Schneider von der Hochschule Schmalkalden dem Stadtrat, warum für das Bebauungsgebiet „Industriegebiet Fränkische – Werk West“ ein Durchführungsvertrag erstellt werden muss. Die Fränkischen Rohrwerke haben über einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan die Bebauung im Industriegebiet Fränkische – Werk West angestrebt. Das bedeutet, dass nur das projektierte Vorhaben der Fränkischen in diesem Bereich umgesetzt werden kann und die Fränkische alle erforderlichen Erschließungseinrichtungen auf eigene Kosten erstellt. Die in öffentlichem Grund liegenden Erschließungsanlagen werden nach Fertigstellung an die Stadt Königsberg in Eigentum und Unterhaltspflicht übergeben.
Durchführungsvertrag
Die Fränkische hat deshalb einen Durchführungsvertrag mit der Stadt Königsberg abzuschließen. Der Abschluss der Durchführungsvereinbarung ist Voraussetzung für den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan, der erst dann beschlossen werden kann, wenn die erforderliche Erschließung gesichert ist.
Geschäftsleiter Johannes Mücke erläuterte im Anschluss daran die Behandlung der Einwendungen aus der erneuten Auslegung zu diesem Bebauungsplan. Diese war auf Grund der Änderung an der Gestaltung des zu errichtenden Gebäudes – der Verwaltungstrakt wurde vom gesamten Produktions- und Logistikkomplex abgesetzt – notwendig geworden und musste mit den offensichtlich betroffenen Trägern öffentlicher Belange neu abgestimmt werden. Da durch die Änderung die Grundzüge der Planung aber nicht berührt wurden, konnte die Beteiligung auf die Fachabteilungen Bauleitplanung und Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Haßberge beschränkt werden.
Die Bauleitplanung hatte keine Einwendungen und auch seitens der unteren Naturschutzbehörde bestehen keine weiteren Bedenken. Wegen der Lage von Wasserleitungen innerhalb des Baugrundstücks wird aber empfohlen, zur Randbegrünung flach wurzelnde Baumarten, wie Birken, zur Eingrünung zu verwenden, um die Leitung vor Wurzeleinwuchs zu schützen. Die Baum- und Pflanzenarten, die zur Eingrünung des Grundstücks Verwendung finden, werden im Detail im Begrünungsplan festgelegt. Hierzu wird eine genaue Absprache für die Bepflanzung empfohlen.
Zum Abschluss stellte Peter Schmitt von den Fränkischen Rohrwerken den dazu gehörenden Bauantrag der Fränkischen Rohrwerke für die Neuerrichtung von Verwaltungs- Produktions und Logistikgebäuden im Bereich des Bebauungsplans „Industriegebiet Fränkische Rohrwerke - Werk West“ vor.
Verwaltungsgebäude
Demnach wird ein dreistöckiges Verwaltungsgebäude im nordwestlichen Bereich des Bebauungsplans an der Kreisstraße HAS 6 errichtet.
Daran schließen sich die Produktions- und Lagergebäude mit einer Abmessung von etwa 120 mal 100 Metern an, die gegeneinander leicht versetzt sind. Die Höhe des Verwaltungsgebäudes beträgt rund 15 Meter mit voneinander abgesetzten Geschossen, die Höhe der Produktions- und Logistikbereiche 10 beziehungsweise 13 Meter.
Die Verkehrsanbindung zur Kreisstraße HAS 6 erfolgt über die bereits bestehende westliche Werkszufahrt, die hierfür umgestaltet und auf dem Werksgelände mit Lkw-Stellplätzen ausgestattet wird.
Alle drei Tagesordnungspunkte fanden Zustimmung des Stadtratsgremiums.