Im Juli vergangenen Jahres hat das Hauptzollamt Duisburg 14 Postsendungen mit berauschendem Inhalt mit einem Gewicht von über vier Kilogramm sichergestellt. Eine davon war an die Wohnanschrift eines 44-jährigen Arbeiters aus dem Maintal adressiert. Bei einer Wohnungsdurchsuchung im Januar dieses Jahres fanden Beamte der Kriminalpolizei Schweinfurt jedoch weder Drogen noch Hinweise auf ein Handeltreiben, wie eine Feinwaage oder Handy-Kontakte. Dennoch klagte die Staatsanwalt den 44-Jährigen wegen des "unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln" an. Am Dienstag musste sich der Arbeiter vor dem Schöffengericht am Amtsgericht verantworten, das ihn mangels Beweisen freisprach.
Haßfurt