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HAßFURT: Fußtritt gegen den Kopf

HAßFURT

Fußtritt gegen den Kopf

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    Am zweiten Verhandlungstag vor dem Haßfurter Amtsgericht endete die juristische Nachlese zur We-Love-Party vom Sommer 2015 wegen einer gefährlichen Körperverletzung. Wie berichtet, hatte der Angeklagte (23) bei einer Prügelei einen Festbesucher, der schon am Boden lag, mit dem Fuß gegen den Kopf getreten. Der bislang nicht vorbestrafte junge Mann wurde deswegen zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt, verbunden mit einer Geldauflage von 2500 Euro, die er an das Opfer zahlen muss.

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