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SCHWEINFURT: Gefährlich: Lkw-Fahrer bremst Kollegen aus

SCHWEINFURT

Gefährlich: Lkw-Fahrer bremst Kollegen aus

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    31. Juli 2015: Ein Schweinfurter Berufskraftfahrer steuert seinen 7,5-Tonner an der Auffahrt Bad Brückenau/Wildflecken auf die Autobahn 7 in Richtung Süden. Er will zu seinem Betrieb nahe Schweinfurt zurückfahren. Da bemerkt er einen 40-Tonner auf der linken Spur neben sich, dessen Fahrer scheinbar überholen will, dabei Lichthupe gibt und mit den Händen gestikuliert, dann aber doch nicht vorbeifährt, sondern wieder verlangsamt und hinter ihm einschert.

    Überholter muss richtig „in die Eisen steigen“

    Nach der Raststätte Rhön setzt der Fahrer des Lkw-Aufliegers erneut zum Überholen an, zieht diesmal am Kollegen vorbei und schert mit einem Abstand von lediglich zwölf bis 15 Meter wieder ein auf die rechte Fahrspur. Urplötzlich und offenbar grundlos bremst der Kapitän des 40-Tonners dann ab. Der Überholte muss „richtig in die Eisen steigen“, um nicht aufzufahren. Innerhalb von vier Sekunden bremst er sein Fahrzeug scharf von 86 auf 66 Stundenkilometer herunter.

    Abgebremst – dann Gas gegeben

    Dann gibt der „Vordermann“ plötzlich Gas und zieht davon. Der Schweinfurter Lkw-Fahrer notiert sich das Kennzeichen und fährt an der nächsten Ausfahrt bei Oberthulba ab, weil er nach dem Ausbremsmanöver nervlich erst einmal fix und fertig ist. Auf der weiteren Rückfahrt stoppt er bei der Autopolizei bei Werneck, erstattet Anzeige und lässt das Messgerät seines Lkw auslesen.

    Einspruch gegen den Strafbefehl

    Der Fahrer 43-jährige des 40-Tonners aus dem Landkreis Haßberge erhält daraufhin einen Strafbefehl wegen Nötigung. Dagegen legt er Einspruch ein. Das Amtsgericht Bad Kissingen verurteilt ihn bei der Hauptverhandlung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen a 30 Euro und einem Monat Fahrverbot – wogegen dieser in die Berufung geht.

    Vor dem Landgericht Schweinfurt bestreitet der Angeklagte, den Kollegen ausgebremst zu haben. Vielmehr habe er auf die linke Spur ausweichen müssen, als dieser auf die A 7 aufgefahren sei. Da habe er die Lichthupe und die Hupe betätigt, um ihm anzuzeigen, „so was kannst du nicht machen“.

    Der Verteidiger plädiert auf Freispruch

    Der Verteidiger sagt, sein Mandant habe nicht abrupt abgebremst, um den anderen Lkw-Fahrer für sein Verhalten zu maßregeln. Es könne sich nur um eine geringfügige Geschwindigkeitsreduzierung gehandelt haben, die der Hintermann aber anders interpretiert habe. Der Verteidiger fordert Freispruch: „Im Zweifel für den Angeklagten“.

    Höchstgefährliches Abbremsen

    Ganz anders sieht das der Oberstaatsanwalt: „Höchstgefährlich“ sei das abrupte und grundlose Abbremsen des Angeklagten gewesen. Er habe den Geschädigten damit maßregeln wollen. Für den Anklagevertreter eine klare Nötigung. Danach habe der Geschädigte eine Pause gebraucht, um überhaupt weiterfahren zu können. Er beantragt, die Berufung des Angeklagten zu verwerfen.

    Angeklagter hat schon sechs Punkte in Flensburg

    Genau so urteilt die Berufungskammer. Sie hält die Nötigung für erwiesen. Es bleibt also bei 1200 Euro Geldstrafe und einem Monat Fahrverbot. „Hätte der Geschädigte etwas langsamer reagiert, wäre es zum Unfall gekommen“, so der Vorsitzende. Der Angeklagte bringt fünf Einträge im Verkehrszentralregister und sechs Punkte in Flensburg mit. Gegen das Urteil ist Revision möglich.

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