Schlägerei in Disco: Gericht sieht den 27-jährigen Angeklagten der gefährliche Körperverletzung schuldig. Erst im letzten Jahr hatte er eine einschlägige Vorstrafe erhalten.
Am zweiten Verhandlungstag beim Gerichtsverfahren wegen einer Discoschlägerei sagten sechs weitere Zeugen, die sich damals in der Nähe aufhielten, als Zeugen aus. Ihre nur lückenhaften Erinnerungen zu dem Tatgeschehen vor einem knappen Jahr im Dezember 2019 erbrachten jedoch keine wesentlich neuen Erkenntnisse. Nachdem der Angeklagte, ein erst seit wenigen Tagen als Kurierfahrer (27) beschäftigter Mann, ein Teilgeständnis abgelegt hatte und ihm zudem ein Tritt gegen den Kopf seines Opfers nachgewiesen wurde, erhielt er nun wegen gefährlicher Körperverletzung eine Bewährungsstrafe von neun Monaten.