Wie so oft, begann alles scheinbar harmlos. Zuerst umschmeichelte der Mann (42) die 13-jährige Schülerin mit Kosenamen wie „Schatzi“ und „Mausi“. Es blieb aber nicht beim verbalen Flirt. Das Gericht hielt es für erwiesen, dass der Angeklagte die Heranwachsende unter der Bluse am Rücken streichelte, ihr einige Poklapse verabreichte und sie zum späteren Beischlaf aufforderte. Wegen dieser als Beleidigung gewerteten Vorfälle und wegen eines Hartz-IV-Betrugs wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt.
HASSFURT