Erneut war die erhebliche Kostensteigerung der Dorferneuerungsmaßnahme in Obertheres ein Tagesordnungspunkt in der Gemeinderatssitzung am Montag. In seiner Sitzung am 14. März hatte das Gremium dafür gestimmt, die Mehrkosten für die Gemeinde Theres in Höhe von 156.000 Euro zu tragen. Dieser Beschluss wurde nun mit einer erneuten Abstimmung ohne Gegenstimmen widerrufen.
Das Amt für ländliche Entwicklung hatte es versäumt, der Gemeinde Theres das Ergebnis der Ausschreibung zeitnah mitzuteilen. Wenn man das Ausschreibungsergebnis damals gekannt hätte, hätte man darauf reagieren und die Ausschreibung widerrufen können, so der Tenor des Gemeinderates. Um Kosten zu sparen, hätte man die Planungen überarbeiten und eine neue Ausschreibung veröffentlichen können. Zum jetzigen Ausführungsstand kann keine Planungsänderung zur Kostenreduzierung mehr durchgeführt werden.
Für die Maßnahmen Neugestaltung Vorplatz und Zufahrt für Neubau Turnhalle sowie die dorfgerechte Neugestaltung des Schulhofes/Festplatz, waren in der Kostenschätzung und in der Vereinbarung mit dem Amt für ländliche Entwicklung Kosten von circa 690.000 Euro vorgesehen, mit einem Gemeindeanteil von circa 336.500 Euro. Aufgrund der Ausschreibung ergaben sich jedoch Gesamtkosten von 1.011.357 Euro. Die Kostensteigerung ergab sich ausschließlich durch die Ausschreibung, Gründe wie zum Beispiel Umplanungen, Massenänderungen, Materialänderungen lagen nicht vor.
Die Gemeinde Theres will nun erneut das Gespräch mit dem Amt für ländliche Entwicklung suchen und den Sachverhalt durch den Bayerischen Gemeindetag überprüfen lassen.
Neuerlassen wurde die Entgeltordnung zur Friedhofssatzung des "RuheForst Maintal" in der Gemeinde Theres durch den Gemeinderat. Die Gebühren waren bisher seit der Eröffnung im Jahr 2015 unverändert. Die Kosten für Löhne und Betriebsmittel sind seitdem gestiegen, so dass eine Anpassung der Entgeltordnung notwendig wurde. Geändert wurden die Beträge für die einzelnen Biotope, das Entgelt für die Bestattungen und das Zusatzentgelt für eine Beisetzung am Samstag beziehungsweise für eine namentliche Kennzeichnung der Grabstätte. Weitere Änderungen sind nicht beinhaltet.