Während der Rüben-Kampagne läuft im Werk Ochsenfurt von September bis Januar die Zuckerproduktion ohne Unterbrechung im 24-Stunden-Betrieb. Pro Tag werden, nach Angaben der Südzucker AG, mehrere Tausend Tonnen Rüben angeliefert und zu Zucker verarbeitet. In weniger als zwei Sekunden wird in einer mittleren Kampagne - Dauer im Durchschnitt 120 Tage - der Jahresbedarf eines Bundesbürgers erzeugt, so die Südzucker auf ihrer Homepage. Die jährliche Produktion des Werkes reiche aus, den Bedarf von sechs bis sieben Millionen Verbrauchern zu decken. Die jährliche Rübenverarbeitungsmenge beträgt 1,6 bis 2,0 Millionen Tonnen, jährlich werden daraus 260 000 bis 320 000 Tonnen Zucker erzeugt. Die Rohstoffe dafür liefern über 3500 Landwirte aus der Region. 330 Mitarbeiter in Werk und Verwaltung Ochsenfurt sorgen für die Verarbeitung. Die Lagerkapazität in den Silos in Ochsenfurt und Zeil beträgt mehr als 100 000 Tonnen Zucker.
"Die Reduzierung der Transporte auf lediglich sechs Werktage birgt schon das Risiko, dass die Zuckerproduktion eingestellt werden muss."
Anke Sostmann, Südzucker-Pressesprecherin
Da die Kapazitäten in Ochsenfurt nicht ausreichen, rollen täglich Zuckertransporte von Ochsenfurt nach Zeil. Die Südzucker AG weist in einer Stellungnahme gegenüber dieser Redaktion darauf hin, dass Zuckerrüben "nur ein beschränkt haltbares Naturprodukt" seien, die innerhalb relativ kurzer Zeit verarbeitet werden müssten. Die Lagerkapazitäten in Ochsenfurt seien "bei weitem nicht ausreichend", um die in Kampagnezeiten produzierte Menge an losem Zucker zwischenzulagern. "Allein die Reduzierung der Transporte in dieser Zeit auf lediglich sechs Werktage birgt schon das Risiko, dass die Zuckerproduktion eingestellt werden muss", so Pressesprecherin Anke Sostmann.
Deshalb müssen die Transporte aus Sicht der Südzucker AG auch sonntags rollen. Dafür ist jedoch eine Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot erforderlich. Die Voraussetzung für eine solche Genehmigung: Der Transport muss dringend sein; wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gründe reichen nicht. Ausstellende Behörde einer solchen Genehmigung ist die Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt, in deren Bereich die Ladung aufgenommen wird, oder in deren Bezirk der Antragsteller, das ist die beauftragte Spedition, seinen Wohnort, seinen Sitz oder eine Niederlassung hat.
Landratsamt Bamberg erteilt die Ausnahmegenehmigung seit 2004
Die Regierung von Unterfranken, mit der Anfrage dieser Redaktion konfrontiert, überprüfte die entsprechenden Behörden. Dabei stellte sich heraus, dass das Landratsamt Bamberg wohl diese Ausnahmegenehmigungen erteilt hat. Auf Anfrage dieser Redaktion erklärte die Bamberger Behörde: "Das Landratsamt Bamberg erteilt die Ausnahmegenehmigung seit 2004 regelmäßig für den Transport von losem Zucker."
Als Begründung dafür führt das Landratsamt Bamberg aus: "Aufgrund der Ernteerwartung muss eine Umlagerung von Ochsenfurt nach Zeil erfolgen, um die Qualität und den Zuckergehalt auch für weiterverarbeitende Industriebetriebe zu gewährleisten. Die Lagerkapazitäten im Werk Ochsenfurt sind naturgemäß während der Erntezeit nicht ausreichend. Eine Nichtgenehmigung könnte den Auftragsverlust und schwere wirtschaftliche Folgen für das Unternehmen nach sich ziehen, was in der Konsequenz auch eine Gefährdung von Arbeitsplätzen bedeutet. In Ausübung pflichtgemäßen Ermessens ist daher aus Sicht des Landratsamtes Bamberg die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vertretbar."