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HASSFURT: Gericht bestraft Rentner für Trunkenheitsfahrt am Vormittag

HASSFURT

Gericht bestraft Rentner für Trunkenheitsfahrt am Vormittag

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    Mit 2,14 Promille Alkohol in der Blutbahn geriet im September vergangenen Jahres vormittags um 9.30 Uhr ein 65-jähriger Rentner aus dem nördlichen Landkreis in eine Verkehrskontrolle einer Polizeistreife im Stadtgebiet von Hofheim. Da die Beamten deutlichen Alkoholgeruch wahrnahmen, veranlassten sie eine Blutprobe, die den hohen Alkoholwert ergab.

    Am Mittwoch verurteilte das Amtsgericht den Senior wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 55 Tagessätzen je 50 Euro, ergo zu einer Gesamtsumme von 2750 Euro. Zudem verhängte Justitia eine Fahrsperre von weiteren zwölf Monaten.

    Die vorausgegangene Einlassung des Angeklagten musste das Gericht wohl als Ausflug in das Reich der Fabeln werten. Er habe am Abend zuvor zwei Bier getrunken und zwei Schmerztabletten genommen, gab der Angeklagte zu Protokoll und wollte damit den hohen Alkoholwert erklären. „Das glaube ich Ihnen nicht. Mit 2,14 Promille liegt ein normaler Mensch unter dem Tisch“ meinte Anklagevertreter Ilker Özalp und vermutete eine Leberschädigung des Angeklagten mit der Folge, dass der Alkohol weitgehend ungefiltert in die Blutbahn gelange. Dies verneinte der Rentner allerdings. Seine Leber sei laut einer ärztlichen Untersuchung in Ordnung.

    Schon einmal mit 2,36 Promille unterwegs

    Es war nicht das erste Mal, dass er wegen eines Verkehrsdelikts mit dem Gesetz in Konflikt kam. Im September 2014 verursachte er mit 2,36 Promille einen Verkehrsunfall mit Blechschaden und beging Fahrerflucht, was ihn damals 3750 Euro Geldstrafe kostete.

    Özalp monierte daher die Rückfallgeschwindigkeit des Angeklagten, hielt ihm aber zugute, dass nichts passiert sei und der Rentner sich ehrenamtlich engagiere. Als Strafe hielt der Anklagevertreter 3000 Euro für angemessen, sowie eine Fahrsperre von 18 Monaten.

    Probleme mit Wirbelsäule angeführt

    Der Angeklagte machte in seinem Plädoyer dann doch noch zumindest ein Teilgeständnis: seitdem er Probleme mit der Wirbelsäule habe, nehme er Schmerzmittel und trinke seitdem verstärkt Alkohol, gab er zu. Die Fahrsperre von 18 Monaten erachtete er als „unverhältnismäßig lang“. Richterin Ilona Conver sah dies wohl genauso und verkürzte die Sperre auf ein Jahr.

    Für den Angeklagten spreche, dass er keine alkoholbedingten Auffälligkeiten bei der ärztlichen Untersuchung zeigte. Zu Lasten ginge die sehr hohe Alkoholisierung sowie die einschlägige Vorstrafe. Özalp gab dem Rentner mit auf den Weg, dass er mit einem blauen Auge davongekommen sei. Beim nächsten Mal drohe ihm eine Freiheitsstrafe, sagte der Anklagevertreter.

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