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HASSFURT: Gericht sieht weder Beleidigung noch eine Bedrohung

HASSFURT

Gericht sieht weder Beleidigung noch eine Bedrohung

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    Weil er Mitarbeiter des Veterinäramts am Landratsamt bedroht und beleidigt haben soll, musste ein Tierarzt aus dem Landkreis am Mittwoch erstmals in seinem Leben auf der Anklagebank des Amtsgerichts Platz nehmen. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft hat der Arzt am 23. Februar vergangenen Jahres während eines Telefonats mit einer Mitarbeiterin des Amts gesagt, die Verwaltung sei das „allerletzte“.

    Einen Mitarbeiter habe er als „hinterfotzig“ bezeichnet und man müsse „mit der Pumpgun durch das Landratsamt gehen“, habe er gesagt. Vor Gericht erklärte der Angeklagte, er sei von einer Mitarbeiterin des Amts angerufen worden, die die Herausgabe von Privatadressen seiner Mitarbeiter forderte, was er jedoch nicht getan habe. Das Wort „hinterfotzig“ habe er bei dem Telefonat nicht gesagt.

    Wütend auf Bürokratie

    Da er wütend auf die Bürokratie war, habe er gesagt, dass man sich nicht wundern müsse, wenn einmal jemand mit der Pumpgun durch das Landratsamt läuft. Richterin Ilona Conver ergriff im Gerichtssaal Partei für den Angeklagten, was sie sehr selten tut. „Die Verwaltung sei das allerletzte“ dürfe man sagen. Dies sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Auch der Satz: „Man müsste sich nicht wundern, wenn jemand mit der Pumpgun durch das Amt läuft“ stelle keine Bedrohung dar, sagte die Vorsitzende. Das Wort „hinterfotzig“ sei laut Duden im süddeutschen Sprachraum nur ein anderes Wort für „hinterhältig“ und sei keine Beleidigung. Sie habe kein Verständnis dafür, dass die Staatsanwaltschaft Klage erhoben hat.

    „Mit Waffen nichts am Hut“

    „Wo kommen wir denn hin, wenn man so etwas bestraft. Wir sind doch nicht in der DDR oder Nordkorea“ zeigte sie sich erbost. Die Staatsanwältin konnte sie jedoch nicht umstimmen. Die Ankündigung, mit einer Waffe durch das Amt zu laufen, sei durchaus eine Bedrohung, meinte sie, woraufhin der Angeklagte betonte, dass er Wehrdienstverweigerer sei und mit Waffen nichts am Hut habe. Verteidiger Wolfgang Hansen führte an, dass sein Mandant niemanden konkret bedroht habe und daher der Tatbestand der Bedrohung aus rechtlichen Gründen nicht erfüllt sei. Auch das Gerücht, der Angeklagte fahre nach Russland, um dort auf die Jagd zu gehen, sei falsch. Vielmehr bilde er dort Tierärzte aus. Die Staatsanwältin sah nun ihre Felle davon schwimmen und bot eine Einstellung des Verfahrens nach Paragraph 153 a plus Geldauflage an, die der Verteidiger jedoch ablehnte. Die Anklagepunkte hätten sich nicht bestätigt. Außerdem führte er die „hohe Bedeutung der Meinungsfreiheit“ ins Feld.

    Freigesprochen

    Auf eine Einstellung ohne Geldauflage ließ sich wiederum die Anklagevertreterin nicht ein. Sie war in ihrem Plädoyer der Überzeugung, dass sich der Sachverhalt der Anklageschrift „in vollem Umfang bestätigt“ habe und forderte für den unbescholtenen Angeklagten eine Geldstrafe in Höhe von 15 Tagessätzen zu 50 Euro (750 Euro).

    Anwalt Hansen sagte, dass sein Mandant nicht überprüfen konnte, ob es sich bei dem Telefonanruf nicht etwa um einen bösen Scherz handelte. Zudem sei die Meinungsfreiheit durch das Bundesverfassungsgericht sehr weitgehend geschützt. Die Anklage habe sich in keinem Punkt bestätigt. Daher sei sein Mandant freizusprechen.

    Die Vorsitzende folgte dem Antrag des Verteidigers und sprach den Tierarzt frei. Ob die Staatsanwaltschaft in Berufung geht und der Fall dann am Landgericht in Bamberg neu aufgerollt wird, ist noch offen. Die Staatsanwältin gab nach Verkündung des Urteils keine Erklärung ab.

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