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Haßfurt: Gericht: Warum ein Prozess um Beleidigung mehr Zeugen braucht

Haßfurt

Gericht: Warum ein Prozess um Beleidigung mehr Zeugen braucht

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    Vor dem Haßfurter Amtsgericht begann jetzt ein Prozess gegen einen Mann, der den neuen Freund seiner Ex-Frau massiv beleidigt haben soll. Seine Vorwürfe sind in der Tat schwerwiegend, im Prozess sollen nun weitere Zeugen gehört werden.
    Vor dem Haßfurter Amtsgericht begann jetzt ein Prozess gegen einen Mann, der den neuen Freund seiner Ex-Frau massiv beleidigt haben soll. Seine Vorwürfe sind in der Tat schwerwiegend, im Prozess sollen nun weitere Zeugen gehört werden. Foto: René Ruprecht

    Ende August vergangenen Jahres platzte einem heute 60-Jährigen aus dem Landkreis der Kragen. In einem Brief an seine Tochter ließ er an dem neuen Lebensgefährten seiner Frau kein gutes Haar. Der Nebenbuhler sei "kriminell" und habe ihn auf "verlogene und hinterlistige Art betrogen", schrieb er seiner Tochter. Dummerweise bekam auch der gehasste Nebenbuhler den Brief in die Hand und erstattete prompt Anzeige wegen Beleidigung. Der Briefschreiber erhielt in der Folge einen Strafbefehl über 750 Euro, gegen den er Einspruch einlegte, sodass er am Mittwoch auf der Anklagebank des Amtsgerichts Platz nehmen musste.

    Vorwurf der Vergewaltigung

    Dort legte der Angeklagte noch nach. Der neue Liebhaber seiner Frau habe bereits zwei Ehen ruiniert und seine Tochter vergewaltigt. Hier unterbrach Richterin Kerstin Leitsch den Wortschwall des Angeklagten. Sie wies ihn darauf hin, dass das Verfahren wegen der vermeintlichen Vergewaltigung eingestellt worden sei. "Sie begeben sich gerade auf ganz dünnes Eis!", warnte sie den 60-Jährigen. Doch der setzte seine Schimpftirade fort: Die Tochter des Angeklagten habe deshalb zweimal versucht, sich das Leben zu nehmen und befinde sich mittlerweile in einer psychiatrischen Anstalt. Auch seine zweite Tochter habe bereits einen Suizidversuch hinter sich. Außerdem habe es der Nebenbuhler geschafft, dass sich nun Mutter und Tochter aus dem Weg gehen würden.

    Verschwundene Weihnachtsdekoration

    Verteidiger Roland Sternisko versuchte, die Betrugsvorwürfe seines Mandanten zu erklären. Der habe bei dem Anzeigenerstatter, einem Autohändler, ein Fahrzeug gekauft und sei dabei hinters Licht geführt worden. Laut Rechnung sei der Wagen unfallfrei gewesen. Das habe jedoch nicht der Wahrheit entsprochen, wie sich nach dem Kauf herausgestellt habe. Das sei aber noch nicht alles: Der Nebenbuhler habe mit der Frau des Angeklagten und dessen Töchtern Weihnachten gefeiert. Hierfür habe der 60-Jährige dem neuen Lebensgefährten seiner Frau Dekorationsgegenstände geliehen. Die habe er jedoch nie wieder gesehen. Angeblich seien sie bei einem Wasserschaden kaputt gegangen. Außerdem habe ihn der Nebenbuhler von seiner eigenen Tochter abgeschirmt. Deren Vergewaltigung könne er durch ein ärztliches Attest belegen, versicherte der Angeklagte dem Gericht.

    Angebot der Richterin

    An dieser Stelle unterbrach die Vorsitzende den Angeklagten erneut. "Das Problem ist, dass es nicht zum ersten Mal vorkommt. Sie lassen keine Gelegenheit aus, ihn schlecht zu machen. Es wurden bereits Verfahren eingestellt. Irgendwann ist gut!", sagte die Richterin und machte dem Angeklagten ein Angebot. Sie würde das Verfahren einstellen gegen eine Geldauflage, wenn der 60-Jährige im Gegenzug seine mittlerweile Ex-Frau und ihren Geliebten in Ruhe lasse. Doch damit war der Verteidiger nicht einverstanden. "Sie wollen eine menschliche Enttäuschung mit einer Geldauflage bestrafen?", warf er ein und stellte einen Beweisantrag: Er forderte die Anhörung weiterer Zeugen und die Bekanntgabe von Gesprächsnotizen - unter anderem eines ehemaligen Bürgermeisters und der Ex-Frau des Nebenbuhlers - wonach dieser "landläufig als Betrüger" zu bezeichnen sei.

    Verfahren ausgesetzt

    Dagegen verwehrte sich wiederum die Vorsitzende. Jemanden als "landläufigen Betrüger" zu bezeichnen, sei eine Schmähkritik. Die Behauptung müsse der Wahrheit entsprechen, sagte die Richterin und fügte hinzu, dass ein Freispruch eher unwahrscheinlich sei und eine Fortführung des Prozesses "risikobehaftet". Sie gab dem Angeklagten eine letzte Chance, das Verfahren einzustellen mit einer Geldauflage von 500 Euro. Doch dieses Angebot lehnten der 60-Jährige und sein Verteidiger ab. Das Verfahren wurde ausgesetzt. Bei einem neuen Termin sollen dann etliche Zeugen aussagen.

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