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Haßfurt: Glosse: Warum auch Ungeimpfte zur Wahl gehen dürfen

Haßfurt

Glosse: Warum auch Ungeimpfte zur Wahl gehen dürfen

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    Keine Angst vor Corona! Bei "plötzlich nachgewiesener Erkrankung" kann der Wahlberechtigte sogar bis 15 Uhr am Wahltag seine Briefwahlunterlagen beantragen und bis 18 Uhr durch eine Person seines Vertrauens abgeben lassen.
    Keine Angst vor Corona! Bei "plötzlich nachgewiesener Erkrankung" kann der Wahlberechtigte sogar bis 15 Uhr am Wahltag seine Briefwahlunterlagen beantragen und bis 18 Uhr durch eine Person seines Vertrauens abgeben lassen. Foto: Sven Hoppe, dpa

    "Rosl, wääßt scho, wensd nein Bundestag wählst?"

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