Die Erneuerung der Hauptstraße in Hofheim ist fast abgeschlossen. Am Donnerstagnachmittag wurde die Durchfahrt durch das Goßmannsdorfer Tor wieder für den Verkehr freigegeben. Da dort der Untergrund noch aushärten muss, schützen momentan noch Metallplatten das verfugte Pflaster. Die alten Pflastersteine wurden in diesem Bereich teilweise belassen, um den Autofahrern zu signalisieren, dass ab jetzt die Innenstadt mit verkehrsberuhigter Zone beginnt, sagte Bürgermeister Wolfgang Borst während der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Donnerstag im Bürgerzentrum.
Verkehrsschilder, die auf die Tempo-30-Zone und die Parkflächen hinweisen, werden noch aufgestellt, ebenso Fahrradständer. Wenn dies erledigt ist, beginnt wieder die Verkehrsüberwachung, sagte Borst. Eine kleine Eröffnungsfeier mit dem Werbering ist für Samstag, 22. Dezember, geplant.
Die Eintrittsstege am Goßmannsdorfer See, die Unbekannte im Sommer immer wieder beschädigt haben, werden durch zwei Stege aus rostfreiem Edelstahl ersetzt.
Auf die beengte Verkehrssituation in der Hinteren Kirchgasse zwischen Pfarrheim und Ringstraße wies Stadtrat Alexander Bergmann hin. Hier würden oft Autos parken, sodass nur eine Fahrspur zur Verfügung steht. Geplant ist nun, das Parkverbot in diesem Bereich auszuweiten.
Die erst vor wenigen Jahren sanierte Tartanbahn auf dem Hofheimer Sportgelände schlägt im Bereich des Haus des Gastes Wellen, die durch Wurzeln von Bäumen verursacht sind. Der Untergrund soll dort aufgegraben und Wurzeln abgetrennt werden, um ein weiteres Anheben der Bahn zu vermeiden.
Das Baugebiet in der Lendershäuser Straße hat die letzten Hürden bezwungen. Verschiedene Ämter gaben ihre Einwilligung, sodass einem baldigen Baubeginn nichts mehr im Wege steht. Es gibt bereits zwölf Interessenten für die Bauplätze, berichtete Borst.
Einer Bauvoranfrage zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf rund 1,5 Hektar bei Rügheim, gegenüber der Mittelmühle, erteilte das Gremium eine Absage. Laut eines Grundsatzbeschlusses aus dem Jahr 2009 sollen derartige Anlagen nur auf Flächen mit einer geringen „landbaulichen Leistungsfähigkeit“ (Ackerzahl geringer als 38) oder auf „Konversionsflächen“ errichtet werden – sprich: auf schlechten Böden. Da im geplanten Bereich die Böden jedoch von guter Qualität sind, verweigerte das Gremium das Bauvorhaben.