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KREIS HAßBERGE: Häuser im Haßbergkreis sind im Durchschnitt 54,3 Jahre alt

KREIS HAßBERGE

Häuser im Haßbergkreis sind im Durchschnitt 54,3 Jahre alt

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    Christian Duscha präsentiert den ersten gemeinsamen Immobilienbericht für die Landkreise Haßberge und Schweinfurt.
    Christian Duscha präsentiert den ersten gemeinsamen Immobilienbericht für die Landkreise Haßberge und Schweinfurt. Foto: Foto: Moni Göhr/LRA

    Die Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte der Landkreise Haßberge und Schweinfurt hat laut einer Pressemitteilung des Landratsamtes Haßberge den ersten gemeinsamen Immobilienmarktbericht für das Jahr 2017 erstellt. Dieser kann auf den Internetseiten beider Landkreise (www.hassberge.de und www.landkreis-schweinfurt.de) heruntergeladen werden.

    Der Immobilienmarkt lässt sich grob in die drei Teilmärkte unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke und Wohnungseigentum untergliedern. Des Weiteren erfolgt eine Unterteilung nach Gebäude- oder Nutzungsarten. Zu den unbebauten Grundstücken zählen neben Bauplätzen auch land- und forstwirtschaftliche Flächen oder Gärten. Auch Seniorenwohnungen wurden in der Kategorie Wohnungseigentum berücksichtigt.

    Die bebauten Grundstücke werden nach den wichtigsten Gebäudetypen unterteilt, heißt es in der Pressemitteilung: in Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien, Bauernhöfe und so weiter.

    Insgesamt wurden im vergangenen Jahr mit Immobilienverkäufen im Landkreis Haßberge 95,4 Millionen Euro umgesetzt; im Landkreis Schweinfurt waren es 134,2 Millionen Euro. 31,1 Millionen Euro wurden im Landkreis Haßberge alleine für Ein- und Zweifamilienhäuser ausgegeben, im Landkreis Schweinfurt sogar 42,8 Millionen Euro. Mit 33 Prozent (Haßberge) beziehungsweise 32 Prozent (Schweinfurt) Anteil am Gesamtumsatz stellten die Ein- und Zweifamilienhäuser in beiden Landkreisen die umsatzstärkste Gruppe, gefolgt von den Eigentumswohnungen (zwölf beziehungsweise 21 Prozent) und den Wohnbauflächen (elf beziehungsweise acht Prozent).

    Mit Hilfe von Fragebögen beschreibt und klassifiziert der Gutachterausschuss die gehandelten Objekte näher. Die wichtigsten Angaben sind die Größe der Wohnfläche und das Baujahr. Mit diesen Informationen werden laut dem Landratsamt altersabhängige durchschnittliche Kaufpreise pro Objekt oder pro Quadratmeter Wohnfläche abgeleitet. „Dadurch schafft man eine gemeinsame Bezugsgröße für die Kaufpreise, was für deren Verwendbarkeit und Vergleichbarkeit sehr wichtig ist“, heißt es in der Pressemitteilung.

    Wertet man die Daten aus, erhält man zum Beispiel einen Überblick über die im Jahr 2017 veräußerten freistehenden Ein- und Zweifamilienhäuser. Diese waren im Landkreis Haßberge im Schnitt 54,3 Jahre alt, besaßen 151 Quadratmeter Wohnfläche und eine Grundstücksfläche von rund 840 Quadratmetern. Für solche Objekte wurden durchschnittlich 183 211 Euro Gesamtkaufpreis oder 1246 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche fällig. Im Landkreis Schweinfurt waren Ein- und Zweifamilienhäuser mit durchschnittlich 196 719 Euro Gesamtkaufpreis oder 1342 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche etwas teurer, jedoch mit 56 Jahren im Mittel etwas älter als im Landkreis Haßberge. Zudem waren die mittlere Wohnfläche sowie die mittlere Grundstücksfläche mit 147 beziehungsweise 730 Quadratmetern etwas kleiner als im Landkreis Haßberge.

    Seit Anfang 2018 erhebt die Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in beiden Landkreisen Mietpreise und Angaben zur Mietwohnung. Hierfür werden Fragebögen von den Einwohnermeldebehörden ausgegeben, die vollständig ausgefüllt an die Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse zurückgeschickt werden sollen.

    Fragen zu den Fragebögen und zur Verwendung beantwortet die Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse in Haßfurt: Christian Duscha, Tel. (0 95 21) 2 74 48, Gabriele Hacker Tel. 2 72 19, Manuela Bretz Tel. 2 72 60.

    Datensammlung Die Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte der Landkreise Haßberge und Schweinfurt ist seit 1. Januar 2017 beim Landratsamt in Haßfurt eingerichtet. Zu den Hauptaufgaben gehören die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung, die Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung und die Führung der Geschäfte der Gutachterausschüsse. Die Gutachterausschüsse greifen bei der Erstellung von Gutachten und der Ableitung der Bodenrichtwerte auf Daten aus der Kaufpreissammlung zurück. Zur Erfüllung der Aufgaben erhält der Gutachterausschuss per Gesetz (§ 195 BauGB) eine Abschrift jeder notariellen Kauf- oder Tauschurkunde. Ergänzend werden Fragebögen an die Erwerber einer Immobilie verschickt, zu Wohnfläche, Baujahr und Geschosszahl. Die Fragebögen sind vollständig ausgefüllt an die Geschäftsstelle zurückzusenden.

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