Weil er in einem Streit um einen Parkplatz einen 25-jährigen Autobesitzer bedroht und gewürgt haben soll, hat ein 63-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis einen Strafbefehl erhalten. Da er dagegen Einspruch einlegte, musste er sich am Freitag am Amtsgericht Haßfurt verantworten. Dort stellte die Vorsitzende Richterin Ursula Redler das Verfahren zwar ein, jedoch mit hohen Auflagen: 500 Euro muss der Angeklagte als Schmerzensgeld an den Geschädigten zahlen sowie weitere 2700 Euro an gemeinnützige Organisationen.
Haßfurt