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Landkreis Haßberge: Haßfurt: Kleiner Unfall mit großer Wirkung

Landkreis Haßberge

Haßfurt: Kleiner Unfall mit großer Wirkung

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    Ein kleiner Unfall mit einer großen Wirkung: Seine Fahrerflucht kommt einen 23-Jährigen aus dem Landkreis Haßberge teuer zu stehen. 
    Ein kleiner Unfall mit einer großen Wirkung: Seine Fahrerflucht kommt einen 23-Jährigen aus dem Landkreis Haßberge teuer zu stehen.  Foto: dpa/Peter Steffen

    Kaum etwas von einem Unfall bemerkt haben will ein 23-Jähriger aus dem südlichen Landkreis, der am Donnerstag wegen Unfallflucht auf der Anklagebank des Amtsgerichts saß.

    Am 29. Januar des vergangenen Jahres hatte der junge Mann in einem Lebensmittelmarkt im Haßfurter Industriegebiet Godelstadt eingekauft. Als er vom Parkplatz nach links abbog, kam ihm ein vorfahrtsberechtigter BMW entgegen, der trotz Vollbremsung in das Heck des KIA des 23-Jährigen fuhr. Doch anstatt anzuhalten, fuhr der Angeklagte weiter, ohne sich um den Unfall zu kümmern – ein Fehler. Denn der Fahrer des BMW hatte das Kennzeichen des KIA notiert und erstattete Anzeige.

    Schadenssumme viel zu groß?

    In der Folge erhielt der Fahrerflüchtige einen Strafbefehl – verbunden mit einem Fahrverbot. Er legte Einspruch ein und saß daher zusammen mit seinem Anwalt Tilman Fischer vor Gericht. Dort sagte der Angeklagte, er könne sich den Schaden in Höhe von 3400 Euro am BMW nicht erklären. "An meinem Auto war nix", meinte er und vermutete, dass der BMW bereits Vorschäden hatte, die bei dieser Gelegenheit gleich mit repariert worden seien.

    Dem widersprach der BMW-Fahrer im Zeugenstand. Er habe das Kundenfahrzeug als KFZ-Mechaniker nach einer Reparatur Probe gefahren. Der BMW habe nach dem Zusammenstoß "gut mitgenommen" ausgesehen. Die Stoßstange habe heruntergehangen und es waren Schrammen sichtbar. Der BMW habe zwar Vorschäden gehabt. Die seien aber alle repariert gewesen.

    Einspruch zurückgenommen

    Verteidiger Fischer warf ein, dass der BMW Baujahr 2009 und bereits 231 000 Kilometer gelaufen sei. Die Reparaturhöhe sei daher unverhältnismäßig zum Restwert des BMW. Die Vorsitzende erwiderte, dass das Auto laut Gutachten noch 6000 Euro wert sei.

    Sie riet dem Angeklagten, den Einspruch zurückzunehmen, was dieser nach kurzer Besprechung mit seinem Anwalt auch tat.

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