Das Problem ist zunächst ein absolut praktisches: Müssen eine Anwohnerin, ein Anwohner, zu Schneeschaufel und Streusalz greifen, wenn ein neben ihrem Grundstück verlaufender selbstständiger Gehweg (oder Geh- und Fahrradweg) zugeschneit oder vereist ist? Im Falle des Falles bedeutet das, in aller Herrgottsfrühe bis spätabends in die Kälte hinaus und körperliche Arbeit verrichten zu müssen - oder im Extremfall zu haften, wenn jemand auf glattem Untergrund die Haftung verliert.
Haßfurt