Auf den ersten Blick scheint es ein ganz gewöhnlicher Fall, der am kommenden Dienstag vor dem Haßfurter Amtsgericht verhandelt werden wird. Es geht um einen Bußgeldbescheid, erteilt von einer Ordnungsbehörde. Und um den daraufhin erfolgten Einspruch durch den Beschuldigten, weshalb der Fall - eine Ordnungswidrigkeit - nun von einem Richter beurteilt werden muss. So weit, so normal. Auf den zweiten Blick aber steckt mehr dahinter.
Rauhenebrach