Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Haßberge
Icon Pfeil nach unten
Haßbergkreis
Icon Pfeil nach unten

HAßFURT: Hilfe im Vorschriftendschungel

HAßFURT

Hilfe im Vorschriftendschungel

    • |
    • |

    In Bayern werden 170 000 Menschen betreut, die aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer Veränderung der geistigen Leistungsfähigkeit im Alter oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung auf rechtliche Vertretung in verschiedenen Lebensbereichen angewiesen sind. Die Betreuungsstelle des Landratsamtes Haßberge hatte in Zusammenarbeit mit dem Betreuungsverein „Netzwerk“ Haßberge alle ehrenamtlich tätigen Rechtsbetreuer sowie Bevollmächtigte und Interessierte zu einer Fortbildungsveranstaltung in das Landratsamt Haßberge eingeladen. Als Referent machte Sozialpädagoge Bernd Hermann vom Betreuungsverein „Netzwerk“ den undurchsichtigen Weg der ehrenamtlichen Rechtsbetreuung etwas transparenter.

    Das Ehrenamt bezeichnete Landrat Wilhelm Schneider in seinen Grußworten als eine Chance für viele Betroffene, die durch eine maßgeschneiderte, persönliche Betreuung unterstützt werden. Derzeit werden im Landkreis Haßberge 62 Prozent der Betreuungen von Ehrenamtlichen geführt. „Durch Sie wird das Gesetzeswerk zum Wohle der betreuten Menschen mit Leben erfüllt“, dankte Schneider den Anwesenden für ihr Engagement.

    Der Landrat verwies auf die Änderung des Betreuungsrechtgesetzes aus dem Jahr 1992, in dem der Vorrang der ehrenamtlichen vor der beruflichen Betreuung nachdrücklich betont ist. Die Betreuungsvereine und auch die Betreuungsstellen wurden verstärkt in die Pflicht genommen, sich um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer zu bemühen. Hinter diesem gesetzlichen Auftrag sollten nicht nur Einsparerfordernisse der öffentlichen Kassen als Motivation stehen, sondern vielmehr die Überzeugung, dass ehrenamtliche Betreuer sich in vielen Fällen persönlicher und intensiver um Menschen kümmern können, als dies den Berufsbetreuern möglich sei. Zumal ehrenamtlich Tätige meist aus dem Kreis der Familie kommen oder als sozial engagierte Bürger handeln.

    Im Landkreis Haßberge gibt es sehr viele Menschen, die sich für ein anspruchsvolles Ehrenamt engagieren. Aufgrund der steigenden Zahl von psychischen und körperlichen Erkrankungen auch bei jungen Menschen – der Anteil der unter 40-jährigen Betreuten im Landkreis liegt inzwischen bei 26 Prozent – sei laut Landrat die Anforderung an das Ehrenamt vielschichtig und anspruchsvoll. Der Landkreis könne sich glücklich schätzen, dass sich so viele Bürger bereit erklären, ehrenamtlich als Betreuer tätig zu werden.

    An dieser Aufgabe sei eine hohe Anforderung und Verantwortung verknüpft, in deren Mittelpunkt die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts der betreuten Person stehe. Es gelte, soweit wie möglich deren eigene Wünsche und Vorstellungen zu berücksichtigen. Immer einen geeigneten Weg zu finden stelle sich oft als schwierig dar. Deshalb möchte der Landkreis die engagierten Bürger bei ihrer wertvollen Tätigkeit nicht alleine lassen. Die Betreuungsstelle am Landratsamt und der Betreuungsverein „Netzwerk“ stehen bei Fragen zur Betreuung mit ihrem Fachwissen und ihrer Erfahrung zur Seite.

    In dem staatlich anerkannten Betreuungsverein „Netzwerk“ Haßberge übernehmen hauptberufliche Betreuer die rechtliche Vertretung für hilfebedürftige Menschen. Der Verein informiert über Betreuungen, Vollmachten und Patientenverfügungen. Er organisiert Veranstaltungen zu verschiedenen Themenbereichen und arbeitet dabei eng mit der Betreuungsstelle des Landkreises zusammen.

    Bernd Hermann informierte unter anderem über die Aufgaben, die man als Rechtsbetreuer hat. Den betreuten Menschen werde unter Wahrung der Grundrechte auf Würde und Selbstbestimmung die nötige Unterstützung angeboten, wobei das Wohl des Betreuten im Mittelpunkt stehe. Der Referent ging auf die vom Betreuungsgericht festgelegten Aufgabenkreise ein. Die zu regelenden Angelegenheiten seien je nach Situation sehr unterschiedlich. Die Betreuung kann unter anderem für den Bereich der Gesundheit, des Vermögens, der beruflichen Rehabilitation, der Vertretung gegenüber Behörden oder der Wohnungsangelegenheiten angeordnet werden. Die Bestellung einer Betreuung habe keinen Einfluss auf die Geschäftsfähigkeit. Entscheidungen würden von den Betreuern in Absprache mit den Betroffenen den Wünschen entsprechend getroffen werden. Die Anordnung einer Betreuung erfolgt durch das örtliche Amtsgericht. Wo man als Betreuer Unterstützung bekommt und welche Rechte und Pflichten in der Rechtsbetreuung auftreten, waren ebenso Themen der zweistündigen Fortbildung.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden