Weil er in einer WhatsApp-Gruppe mit rund 290 Mitgliedern mehrmals den Hitlergruß ("Sieg Heil") und zwei Hakenkreuze verbreitete, musste sich ein 21-jähriger Auszubildender aus dem Steigerwald am Montag wegen des "Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" vor dem Jugendgericht verantworten.
Warum das Gericht das Verfahren gegen eine Geldauflage einstellte
Da der Angeklagte strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten ist, hat das Gericht das Verfahren eingestellt. Als Auflage muss der 21-Jährige 750 Euro an den Jugendtreff in Ebern zahlen.
Auf der Anklagebank bereute der Angeklagte seine Tat. Es sei "jugendlicher Leichtsinn" gewesen, gab er zu Protokoll. Er habe nie daran gedacht, dass seine Posts solche Folgen haben könnten. Als Beamte der Kriminalpolizei Schweinfurt vor seiner Haustür standen, um ihn mit den Vorwürfen zu konfrontieren, habe bei ihm ein Umdenken stattgefunden. Die WhatsApp-Gruppe mit dem Namen "Schwarzer Humor 0.5" sei eine "Spaßgruppe" zum Austausch von Witzen gewesen. Der Hitlergruß sei als Begrüßung Standard gewesen.