Der 25. April dieses Jahres begann für eine Postbotin schmerzhaft. Als sie kurz vor 9 Uhr morgens auf einem einsamen Aussiedlerhof im Maintal Post zustellen wollte, rannte der Wachhund des Hofes, ein Appenzeller Sennenhund, aus seinem unverschlossenen Zwinger heraus und biss die Frau in den Unterschenkel. Sie blutete und musste die Wunde versorgen lassen.
Die Zustellerin erstattete Anzeige gegen die Eigentümerin des Hundes, die daraufhin wegen fahrlässiger Körperverletzung einen Strafbefehl in Höhe von 600 Euro erhielt. Weil sie dagegen Einspruch einlegte, kam es am Freitag zur Verhandlung am Amtsgericht, wo sie zunächst angab, sich keiner Schuld bewusst zu sein. Ihr Mann sei viel unterwegs, weshalb der Appenzeller Sennenhund auf dem einsamen Hof ohne Außenbeleuchtung nicht nur ein Familienhund, sondern auch zu ihrem Schutz da sei.
Der Hund biss schon einmal zu
"Sie wussten aber doch, dass der Hund unberechenbar ist", warf die Vorsitzende ein, denn der Hund hatte bereits zuvor einen Besucher gebissen. Die Strafe sei mit 15 Tagessätzen am unteren Rand, belehrte sie die Angeklagte, die bei der Frage zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen in Tränen ausbrach. Sie unterstütze ihren Mann bei den Arbeiten auf dem Bauernhof. Sie habe eine halbe Million Euro Schulden und zuletzt einen Kredit über 80 000 Euro aufgenommen, um über die Runden zu kommen. Es sei ihr unerklärlich und tue ihr leid, dass ihr Hund zugebissen habe, zeigte sie sich doch noch einsichtig.
Das Gericht kam der Angeklagten entgegen und reduzierte die Höhe der Tagessätze auf zehn Euro, sodass sie nur noch 150 Euro zahlen muss. Übrigens: der Hund kann auf dem Anwesen der Angeklagten keinen Schaden mehr anrichten. Er wurde für 150 Euro verkauft.