Auch in diesem Frühjahr bietet der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Haßberge die bedarfsgerechte Entsorgung holziger Gartenabfälle für Privathaushalte an. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamts hervor. Schnittgut kann so kostenfrei und wohnortnah in unbegrenzter Menge abgegeben werden.
Die Sammelaktionen finden am 11. März und am 25. März von 8 bis 13 Uhr in folgenden Orten statt:
Annahmestelle Aidhausen: Gehölzschnittannahmestelle der Gemeinde (nur aus dem Gemeindegebiet), zwischen Aidhausen u. Happertshausen, 10 bis 12 Uhr
Burgpreppach: Grüngutannahmestelle zwischen Fitzendorf und Burgpreppach
Ebern-Ruppach: landwirtschaftlicher Betrieb Harald Krell, Lindenhof
Ebelsbach: Bahnhofstraße 16
Hofheim / Ostheim: zum Streifberg, ehemalige Erdaushubdeponie
Kirchlauter: Pettstadter Grund 1
Königsberg: Wertstoffhof Hellinger Straße 8
Maroldsweisach-Allertshausen: Ermershäuser Weg, Betrieb Gerhard Schmidt
Wonfurt Kreisabfallzentrum: Wertstoffhof, An der Staatsstraße 2275 Hausnummer 1
Oberaurach /Unterschleichach: Scheidbergstraße 13, Parkplatz a. d. Radsporthalle
Pfarrweisach-Junkersdorf: landwirtschaftlicher Betrieb Gerd Müller, Hauptstraße 25
Rauhenebrach-Untersteinbach: neben dem Wertstoffhof, Hauptstraße 34
Sand: Grünschnittsammelstelle neben Wertstoffhof „obere Länge“ (nur aus dem Gemeindegebiet) von 13 bis 15 Uhr)
Stettfeld: Annahmestelle Betonstraße (nur aus dem Gemeindegebiet)
Theres-Untertheres: Parkplatz der Maintalhalle, Am Sportzentrum 1
Untermerzbach: Kompostplatz Untermerzbach (nur aus dem Gemeindegebiet)
Zeil: Grünschnittannahmestelle "am Lichtlein" (nur aus dem Gemeindegebiet) von 10 bis 14 Uhr)
Annahmezeiten müssen eingehalten werden
Die Gemeinden Aidhausen, Stettfeld, Sand am Main sowie die Stadt Zeil am Main weisen deutlich darauf hin, dass die angelieferte Ware auch tatsächlich aus dem Gemeindegebiet stammen muss. Für Aidhausen, Sand und Zeil gelten zudem andere Öffnungszeiten, heißt es in der Mitteilung. Die Annahmezeiten müssen dringend eingehalten werden, da vorher die Plätze nicht für eine Annahme zur Verfügung stehen, schreibt die Behörde.
Im Rahmen der Sammelaktion gibt es laut dem Landratsamt noch weitere Vorgaben: Die Herkunft der holzigen Gartenabfälle beschränkt sich auf innerörtliche Gärten von Privathaushalten. Gewerbemengen und Mengen aus landwirtschaftlichen Betrieben können angenommen werden. Der maximale Astdurchmesser darf 15 cm betragen.
Wurzelstöcke werden nicht angenommen
Wurzelstöcke werden, ungeachtet der Größe, nicht angenommen. Diese können kostenpflichtig am Kompost- und Erdenwerk am Hainerter Wald zwischen Mariaburghausen und Hainert zu den dortigen Öffnungszeiten abgegeben werden.
Als alternative Entsorgungsmöglichkeit können die Ast- und Zweigabschnitte im eigenen Hausgarten kompostiert werden, heißt es in der Mitteilung. So können Kompostmieten und Hochbeete durch Zweige und Äste gelockert und der Zersetzungsprozess durch die bessere Belüftung optimiert werden. Der Boden erhalte dadurch alle Nährstoffe, die der Baum dem Boden entzogen hat, auf natürliche Art und Weise wieder zurück und es entsteht Lebensraum für viele Nützlinge im Garten.
Ablagerung am Waldrand verboten
Noch schneller verläuft dieser Verrottungsprozess, wenn die Ware zusätzlich gehäckselt wird, heißt es in dem Presseschreiben. Dadurch reduziere sich das Volumen auf einen Bruchteil, auch Lagerung und Handhabung werden vereinfacht. So oder so: die Nährstoffe bleiben vor Ort und der Naturkreislauf geschlossen. Eine Ablagerung von Gartenabfällen an Wald- oder Wegesrändern ist in diesem Zusammenhang jedoch nicht zulässig.
Bei weiteren Fragen informiert die Abfallberatung unter Tel.: (09521) 27-712.