Für den Tod eines 61-jährigen Flugplatz-Mitarbeiters bei einem Unfall am 10. April auf dem Flugplatz in Haßfurt ist nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Bamberg der Pilot verantwortlich. Deshalb hat die Behörde jetzt beim Amtsgericht in Haßfurt einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen beantragt. Zur Höhe der Tagessätze macht die Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung vom Freitag keine Angaben.
Haßfurt