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Haßfurt: Im Zweifel für den Angeklagten: Doping-Geschäfte waren nicht nachweisbar

Haßfurt

Im Zweifel für den Angeklagten: Doping-Geschäfte waren nicht nachweisbar

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    Hatte ein 57-Jähriger das Paket mit Anabolika bestellt, das der Zoll bei einer Routinekontrolle entdeckte? Vor Gericht blieben Zweifel daran.
    Hatte ein 57-Jähriger das Paket mit Anabolika bestellt, das der Zoll bei einer Routinekontrolle entdeckte? Vor Gericht blieben Zweifel daran. Foto: Gero Breloer, dpa

    Hatte der Mann auf der Anklagebank mit Anabolika gehandelt? Das Schöffengericht am Amtsgericht konnte dem angeklagten 57-Jährigen aus dem nördlichen Landkreis diesen Vorwurf der Staatsanwaltschaft München am Mittwoch trotz erdrückender Indizien nicht nachweisen und sprach ihn daher in diesem Anklagepunkt frei. Verurteilt wurde der Angeklagte "nur" wegen des vorsätzlichen unerlaubten Besitzes von illegalen Dopingmitteln zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe. Als Auflage muss er 2000 Euro an die Drogentherapieeinrichtung Schloss Eichelsdorf bezahlen.

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