Das Grinsen eines 21-jährigen Angeklagten, der sich am Mittwoch am Jugendschöffengericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten musste, wurde während der Urteilsverkündung immer breiter. Denn er wurde für seine Tat nicht nach Erwachsenenstrafrecht bestraft, sondern nach dem milderen Jugendstrafrecht.
Haßfurt