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HASSFURT: Kataloge auf fremden Namen bestellt

HASSFURT

Kataloge auf fremden Namen bestellt

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    Ihre Tat klingt zunächst harmlos, endete aber für eine 26-jährige Hilfskraft aus dem Kreis Haßberge am Amtsgericht mit einer Verurteilung. Neunmal bestellte sie per Internet bei Versandhäusern Kataloge auf den Namen einer Bekannten und dessen Bruder. Doch anstatt sich über die Kataloge zu freuen, erstattete die Bekannte Anzeige, mit der Folge, dass sich die Bestellerin nun vor Gericht verantworten musste, das sie wegen der „Fälschung beweiserheblicher Daten“ zu einer Bewährungsstrafe von zwei Monaten mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren verurteilte. Als Auflage muss sie 150 Euro an das Frauenhaus Schweinfurt berappen.

    Als Grund für die Anzeige gab die Geschädigte an, dass sie seit der Trennung von ihrem gewalttätigen Mann psychisch belastet ist. Sie wolle vermeiden, dass ihre jetzige Adresse frei in Umlauf käme und ihr Ex-Gatte sie dadurch erfahren könnte. Für sie stelle die Tat der Angestellten einen „massiven Vertrauensbruch“ dar.

    Auf die Schliche kamen die Ermittler der Angeklagten, weil sie beim Ausfüllen der Kundenprofile zwar die Adresse der Geschädigten angab, jedoch dabei ihre eigene E-Mail Adresse preisgab. Bereits im Jahr 2011 wurde sie wegen eines ähnlichen Delikts zu einer Geldstrafe von 3400 Euro verurteilt. Im vergangenen Jahr kam eine Verurteilung wegen eines Diebstahls hinzu, sodass für den Staatsanwalt wegen der einschlägigen Vorbelastung keine Einstellung in Frage kam.

    Ungewöhnlicherweise plädierte Verteidiger Bernhard Langer aufgrund der schwierigen finanziellen Situation seiner Mandantin für die Verhängung einer Bewährungsstrafe, anstatt der milderen Geldstrafe. Richterin Ilona Conver tat ihm den Gefallen. Persönliche Daten seien ein „hohes Rechtsgut“ argumentierte sie, „auch wenn nichts passiert ist.“

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