"Mit der Sanierung des Kindergartens geht es jetzt los oder auch noch nicht!" - Mit dieser merkwürdigen Alternative ging Bürgermeister Steffen Kropp bei der Sitzung des Marktgemeinderates Rentweinsdorf auf die ersten beiden Vergaben für den Anbau und den Umbau der "Kita Budenzauber" ein. Dabei vergab man die Bohrpfahlarbeiten mit einer Kostensumme von 136 647 Euro, während das einzige Angebot für den Kanalbau aus Gründen der Wirtschaftlichkeit aufgehoben wurde und nun neu ausgeschrieben werden soll.
Seit längerer Zeit zieht sich nun diese Erweiterung des Kindergartens von Rentweinsdorf hin, zumal auch immer wieder Umplanungen vorgenommen wurden. Dadurch erhöhte sich die Kostenschätzung von ursprünglich 1,4 Millionen auf nunmehr rund 2,4 Millionen Euro, wovon 1,7 Millionen Euro auf den Neubau entfallen. Hintergrund der Maßnahmen ist natürlich, dass in den letzten Jahren viele junge Familien in die Gemeinde gezogen sind und auch ein weiteres Baugebiet geplant ist. Von derzeit zwei Regelgruppen mit insgesamt 50 Plätzen und einer Kita-Gruppe mit zwölf Plätzen wurde nämlich ein Bedarf gesehen von drei Regelgruppen (75 Plätzen) und zwei Krippengruppen (24 Plätze).
Erster Auftrag für Kindergartenbau vergeben
Die Kostensteigerung ist zum Teil aber auch damit begründet, dass man auf einen unstabilen Untergrund baut, in dem Bohrpfähle bis acht Meter tief errichtet werden müssen, auf die dann die Stempel und der Neubau aufgesetzt werden. Für diese Tiefbauarbeiten hatte man fünf Angebote und die Vergabe erfolgte mit 136 647 Euro an den wirtschaftlichsten Anbieter.
Anders verhielt es sich mit den Kanalbauarbeiten, welche durch die Einbeziehung der Straße und Umlegung etwas aufwendiger wurden. Hier war jedoch nur ein Angebot eingegangen, das noch dazu den Kostenrahmen weit übertraf und der Marktgemeinderat sich gezwungen sah, die Ausschreibung aufzuheben und dieses Los erneut auszuschreiben. Inzwischen sollen dann auch die notwendigen Vorarbeiten von Abbruch von Garagen und Nebengebäuden erfolgen.
Festlegung des beitragsfähigen Aufwandes
Eine grundsätzliche Entscheidung galt es dann für den beitragsfähigen Erschließungsaufwand für das Entwässerungssystem zu treffen, der nach der Erschließungsbeitragssatzung von 2017 nach den tatsächlichen Kosten zu ermitteln ist. Zum Erschließungsaufwand gehört auch die "Herstellung der Entwässerungseinrichtung der Erschließungsanlage", was bedeutet, dass die Straßenentwässerung "beitragspflichtig" ist.
Bürgermeister Kropp wies darauf hin, dass der Markt Rentweinsdorf jedoch vor Abrechnung des Baugebietes festlegen müsse, welche Teile der Straßenentwässerung zur Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes herangezogen werden. "Von dieser Entscheidung hängt es ab, welche Bestandteile in die Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes einbezogen werden können." Zur Auswahl standen ein "engeres Entwässerungssystem" (z. B. nur für die abzurechnende Straße), ein weiteres System (räumlich und funktional begrenzt wie durch das Regenrückhaltebecken) oder ein das gesamte Ortsgebiet umfassendes Gesamtsystem.
Beschränkt sich der Markt auf das "engste System", nämlich den Kanalstrang in der Straße, so könnten die Kosten anderer Teileinrichtungen nicht anteilig eingerechnet werden, obwohl diese Aufwendungen grundsätzlich beitragsfähig seien. Die Verwaltung empfahl die Abrechnung nach diesem engen System.
Auf "Häuslebauer" kommen weitere Kosten zu
Für einige Marktgemeinderäte kam diese Information und Abrechnung etwas überraschend. Petra Haubner wunderte sich: "Im Vorfeld wurde dies im Gremium nie thematisiert. Warum haben wir das nicht gemacht?" Es kamen auch Aussagen wie "Das wurde auf die lange Bank geschoben" oder "Die vorausberechneten Beiträge wurden einfach zu niedrig angesetzt".
Bürgermeister Kropp schlug vor, zu überlegen, wie man es besser machen könne. "Das war früher mehr eine Grauzone. Wir sollten transparenter kommunizieren und lieber die Beiträge etwas höher ansetzen und kalkulieren, damit es später nicht zu bösen Überraschungen kommt." Rechtlich sei es in Ordnung, denn die Bauwerber hatten ja nur eine Vorauszahlung und keine Endabrechnung. Deswegen schlug man auch vor, sofort alle Bauwerber und Käufer darüber zu informieren, weil hier noch einiges an Kosten auf die Grundstücksbesitzer zukomme. Der neuen Satzung stimmte das Gremium einmütig zu, wobei die Regenwasserkanäle jeweils zur Hälfte der Straßenentwässerung und zur anderen Hälfte der Grundstücksentwässerung zugerechnet werden.
Jugendförderung für 1. FC Rentweinsdorf
Der 1. FC Rentweinsdorf hatte einen Antrag gestellt auf Gewährung eines gemeindlichen Zuschusses für die Jugendarbeit. Der Verein legte eine Liste der Vereinsmitglieder bis zum 18. Lebensjahr vor, wobei die Förderung ab dem 3. Lebensjahr erfolgt und unter der Voraussetzung, dass regelmäßige Übungsstunden abgehalten werden. So konnten 81 jugendliche Vereinsmitglieder anerkannt werden, für die es je 10 Euro und damit einen Gesamtzuschuss von 810 Euro gibt. Interessant war auch, dass sich damit die Zahl der Jugendlichen von 166 im Jahre 2014 um mehr als die Hälfte auf 81 Jugendliche verringert hat. Dem Zuschussantrag wurde einmütig zugestimmt.
Weiter genehmigte das Gremium eine Überdachung mit Anlegen eines Waschplatzes im Bauhof Rentweinsdorf. Kurt Weißheimer fragte, wie es mit der Nutzung des Marktsaales weitergehe und regte eine Versiegelung des dortigen Bodens an.
Im Gremium wurde dann auch noch ein eigener Veranstaltungskalender diskutiert. Dies soll allerdings noch mit der VG Ebern in Zusammenhang mit dem VG-Mitteilungsblatt erörtert werden.
