Ein zweischneidiges Schwert. Wie soll der Staat - vertreten durch seine Ordnungshüter, Bußgeldbehörden und Gerichte - mit 15-jährigen Mädchen umgehen, die eindeutig gegen geltende Coronaregeln verstoßen haben? Die Pandemie ist gefährlich, kann tödliche Folgen haben. Die Bürger müssen sich deshalb darauf verlassen können, dass der Staat sie mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln schützt. Und junge Menschen müssen lernen, dass Regeln, die von der Gesellschaft zu ihrem Schutz erlassen wurden, auch für sie verbindlich sind. Lernen ist dabei manchmal mit Schmerzen verbunden, sei es durch die Zahlung von Bußgeldern, Ableisten von sozialen Arbeiten oder im schlimmsten Fall Absitzen einer Freiheitsstrafe.
Auf der anderen Seite sind Jugendliche nun mal Jugendliche. Jung, spontan und manchmal vielleicht ein bisserl unüberlegt. Deshalb dürfen sie ja auch noch nicht all zu viel verantworten. Weder ihre Volkvertreter wählen, noch größere Geschäfte tätigen. Und es kann schon mal vorkommen, dass sie im freudigen Überschwang, wenn sie einen - inzwischen rar gewordenen - Klassenkameraden treffen, noch dazu unter freiem Himmel, ihre Maske kurzfristig vergessen.
Die Mädchen haben das weder absichtlich noch mit politischen Hintergedanken getan. In unserem Fall bescheinigt der Staat den jungen Damen sogar schriftlich im Bußgeldbescheid, dass sie "wegen einer gleichartigen Ordnungswidrigkeit noch nicht geahndet werden mussten".
In einer Zeit, in der sich zu viele Corona-Leugner nicht scheuen, vorsätzlich und skrupellos unmaskiert auf die Straße zu gehen, ihre radikalpolitische Agitation als Menschenfreundlichkeit tarnen, wäre es da nicht taktisch geschickter gewesen, mit den drei Mädels ein ernstes Gespräch zu führen? Sie auf die möglichen Folgen ihres Tuns hinzuweisen und für den Fall einer Wiederholung weitergehende Sanktionen anzudrohen? Statt sie gleich mit einem saftigen Bußgeldbescheid in die falsche Ecke zu drängen?
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