Freie Fahrt für freie Bürger": Die 50-Stundenkilometer-Regelung wurde in der Bundesrepublik Deutschland 1957 eingeführt, in den Jahren zuvor waren keinerlei derartige Geschwindigkeitsbeschränkungen gesetzlich verankert. Gut 30 Jahre später begannen einige Städte, Tempo 30-Zonen einzurichten. Heute haben solche Zonen in Deutschlands Stadtbildern einen festen Platz. Ihre weitere Ausbreitung stößt dort auf Grenzen, wo der überörtliche Verkehr fließt.
Eschenau