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Rauhenebrach: Kultusstaatssekretärin Anna Stolz auf Stippvisite in Rauhenebrach

Rauhenebrach

Kultusstaatssekretärin Anna Stolz auf Stippvisite in Rauhenebrach

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    Über das Thema Ganztagsbetreuung ab 2026 und weitere Schulthemen tauschten sich bei einem Besuch in Rauhenebrach Kultusstaatssekretärin Anna Stolz und Bürgermeister Matthias Bäuerlein aus.
    Über das Thema Ganztagsbetreuung ab 2026 und weitere Schulthemen tauschten sich bei einem Besuch in Rauhenebrach Kultusstaatssekretärin Anna Stolz und Bürgermeister Matthias Bäuerlein aus. Foto: Sabine Weinbeer

    Die Einladung zu einem informellen Austausch über Schulthemen nach Rauhenebrach habe Kultusstaatssekretärin Anna Stolz gerne angenommen. Bürgermeister Matthias Bäuerlein hatte vor allem wegen der Ganztags-Betreuung ab dem Jahr 2026 mit dem Kultusministerium Kontakt aufgenommen. Das teilt die Gemeinde in einem Schreiben an diese Redaktion mit.

    Anna Stolz bot daraufhin an, in den Steigerwald zu kommen und sich direkt mit Bäuerlein auszutauschen. Dabei ging es natürlich auch um eine Rückmeldung, wie der Schulbetrieb in Pandemiezeiten an einer kleinen Grundschule wie in Untersteinbach zu stemmen ist.

    Gesundheit der Kinder hat höchste Priorität

    „Ich freue mich, dass die Fördermittel für Luftfilter und Digitalisierung von der Gemeinde Rauhenebrach ausgeschöpft wurden. Bei allem Wunsch nach Normalität und Planbarkeit: Oberste Priorität hat für uns die Gesundheit der Schüler und ihrer Lehrkräfte. Lüften und saubere Luft ist nach allen wissenschaftlichen Erkenntnissen ein wichtiges Element, um Infektionen vorzubeugen. Das Kultusministerium unterstützt daher die Träger der Schulen bei der Umsetzung entsprechender technischer Maßnahmen“, zitiert die Verlautbarung Anna Stolz.

    „Wir haben die Förderprogramme dankbar angenommen, die Mittel als eher einkommensschwache Gemeinde aber auch benötigt, um unsere Schule, Lehrer und Kinder entsprechend auszustatten“, erklärte Bürgermeister Bäuerlein laut Pressemitteilung.

    Bürgermeister fordert klare Rahmenbedingungen

    Auch ein Betreuungsangebot am Nachmittag in Form einer Mittagsbetreuung gebe es für die Grundschulkinder schon seit vielen Jahren in Rauhenebrach. Ab 2026 werde ein Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Betreuungsplatz auch für Kinder im Grundschulalter sukzessive eingeführt. „Da brauchen wir schnellstmöglich die Definition klarer Rahmenbedingungen, denn von heute auf Morgen ist das bestehende System weder zu erweitern noch umzubauen“, so Bäuerlein.

    Anna Stolz bat um Verständnis, dass das Kultusministerium in Pandemiezeiten stark gefordert war und weiter ist, dennoch arbeite man natürlich mit Hochdruck zusammen mit dem federführenden Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales unter Einbeziehung der Kommunalen Spitzenverbände an den Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab 2026 in Bayern.

    Der Rechtsanspruch auf die GanztagsbetreuungDas bayerische Kultusministerium unterstützt mit einem Gesamtvolumen von 240 Millionen Euro die Träger von Schulen und Kitas bei der Umsetzung technischer Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften. Bundestag und Bundesrat haben zum Ende der Legislaturperiode 2021 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder beschlossen. Ab 2026 soll beginnend mit den ersten Klassen bis 2029 eine Betreuung von werktäglich acht Stunden (einschließlich des Unterrichts) für die Klassen 1 bis 4 gewährleistet werden, wenn Eltern das wünschen. Der Bund hat unterstützende Mittel angekündigt, umgesetzt werden muss der neue Rechtsanspruch auf Länderebene schlussendlich von den Kommunen, die von der Bayerischen Staatsregierung dabei unterstützt werden.Quelle:  Gemeinde Rauhenebrach

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