Dummheit, Gedankenlosigkeit, jugendlicher Leichtsinn. Diese Worte fielen bei der Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Haßfurt am Freitag: Ein Kfz-Meister war wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Er hatte mit einem Laserpointer im November in Pfaffendorf in den Nachtstunden eine Autofahrerin geblendet, die dadurch eine Schädigung der Netzhaut erlitt. Das Verfahren wurde gegen Auflagen vorläufig eingestellt, da der 22-Jährige geständig und einsichtig war.
HAßFURT