Einen Freispruch gab es für einen 64-jährigen Rentner aus dem Landkreis, der wegen Betruges vor dem Amtsgericht Haßfurt angeklagt war. Vorgeworfen wurde ihm von der Staatsanwaltschaft, von einer 55-jährigen behinderten Rentnerin über 9000 Euro ergattert zu haben,weil er vorgegeben hatte, sie zu lieben, und er ein „Darlehn“ brauchte. Die Frau hatte per Kontaktanzeige einen Partner gesucht, worauf sich der verwitwete Angeklagte bei ihr meldete. Ob es zu einer Rückzahlung der Summe kam, konnte das Gericht nicht aufklären, weshalb ein Freispruch „In dubio pro reo“ (Im Zweifel für den Angeklagten) erfolgte.
HASSFURT