Alfons Hartlieb, der Bürgermeister von Stettfeld, wurde erst im November 2005 als Nachfolger des in den Dolomiten tödlich verunglückten Winfried Schlee gewählt. Seit knapp zwei Jahren ist er im Amt. Im März 2008 muss er sich wieder zur Wahl stellen, obwohl die Amtszeit eines Bürgermeisters normalerweise sechs Jahre beträgt.
Hartlieb (CSU) hat schon deutlich gemacht, dass er wieder kandidieren will. Möglicherweise kommt es sogar wieder zum Duell der beiden Kontrahenten vom November 2005. Gerald Simon, der damals knapp mit zwei Stimmen weniger unterlag, hat eine erneute Kandidatur nicht ausgeschlossen. Jedenfalls werde die Stettfelder Dorfgemeinschaft, für die er kandidierte, mit großer Wahrscheinlichkeit einen Bewerber für das Bürgermeisteramt stellen, sagt er.
Im Landkreis Haßberge werden mit Wolfgang Borst (Hofheim), Bernhard Ruß (Sand), Christoph Winkler (Zeil), Hans-Peter Reis (Theres) und eben Alfons Hartlieb (Stettfeld) fünf Bürgermeister außerhalb der Reihe – also nicht gleichzeitig mit den Kommunalparlamenten – gewählt. Hartlieb ist der einzige von diesen, der den Bürgermeisterposten ehrenamtlich ausführt. Daher muss er sich aufgrund der neuen Verordnung wieder zur Wahl im kommenden März stellen.
Alle anderen sind hauptamtliche Bürgermeister. Es gelten für sie andere Regelungen als bei den Ehrenamtlichen. Diese greifen erst bei der übernächsten Wahl.
Es gilt folgende Formel:
♦ Wird ein Bürgermeister in den ersten zwei Jahren nach den Kommunalwahlen am 2. März 2008 wieder gewählt, wird seine Amtsperiode auf die Zeit bis zur nächsten Kommunalwahl verkürzt. Das heißt, der nächste Wahltermin wäre dann das Frühjahr 2014. Die Amtszeit läge dann zwischen vier und sechs Jahren.
♦ Wird ein Bürgermeister im dritten und vierten Jahr nach der Kommunalwahl wieder gewählt, bleibt alles wie es ist. Es ist dann keine Angleichung des Wahltermins vorgesehen.
♦ Wird ein Bürgermeister im fünften und sechsten Jahr nach der Kommunalwahl wieder gewählt, wird seine Amtszeit verlängert. Er bleibt dann Bürgermeister über die Kommunalwahl von 2014 hinaus – maximal acht Jahre lang – und wird erst wieder im Frühjahr 2020 gewählt.
Daraus folgt: Für Hofheim, Theres und Sand bleibt alles beim Alten. Die Amtszeit der dortigen Amtsinhaber Borst, Reis und Ruß endet im dritten und vierten Jahr nach der Kommunalwahl. Daher ist keine Harmonisierung vorgesehen.
Anders bei Christoph Winkler, Bürgermeister von Zeil. Dessen Ende der Amtszeit ist im Frühjahr 2010. Daher wird die folgende Amtszeit auf vier Jahre verkürzt, der Zeiler Bürgermeister – wer auch immer 2010 kandidiert – wird nur für vier Jahre gewählt. Im Frühjahr 2014 ist dann die nächste Wahl zusammen mit der Kommunalwahl.
Doch auch die Angleichung der Bürgermeisterwahlen mit der Wahl der Kommunalparlamente in Hofheim, Theres und Sand ist theoretisch möglich, wenn mit Zustimmung des Gemeinde- oder Stadtrates der Bürgermeister auf eine vollständige Erfüllung seiner Amtszeit verzichtet, so wie das Haßfurts Bürgermeister Rudi Eck bei der Wahl im Jahr 2002 getan hatte. Er war als Nachfolger von Bürgermeister Michael Siebenhaar im Jahr 1997 gewählt worden. Freiwillig – damals noch ohne gesetzlichen Zwang – verkürzte er seine Amtsperiode auf fünf Jahre und ließ sich bei der Kommunalwahl 2002 als Bürgermeister bestätigen.