Was wohl einigen nicht klar ist: Eine Trunkenheitsfahrt ist eine Straftat, die man nicht nur mit dem Auto, sondern auch mit dem Fahrrad begehen kann. Die absolute Fahruntüchtigkeit für Radfahrer liegt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bei 1,6 Promille. Einen arbeitslosen und mit Drogenproblemen kämpfenden Mann aus dem Landkreis Haßberge holte die Polizei im Juni dieses Jahres von seinem Rad, weil er sturzbetrunken mit diesem unterwegs war. Das Amtsgericht Haßfurt verurteilte den Radfahrer nun zu einer Geldstrafe von 450 Euro.
Haßfurt/Zeil