Ein 52-Jähriger aus dem Landkreis Bamberg stand am Montag vor dem Amtsgericht Haßfurt. Vorgeworfen wurde ihm der sexuelle Missbrauch eines Kindes. Das Gericht verurteilte den freiberuflichen Programmierer und Unternehmensberater zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung.
Von 2010 bis 2014 war der Angeklagte mit einer Frau liiert, die ihre 2007 geborene Tochter mit in die Beziehung brachte. In dieser Zeit kam es zu den Vorfällen, für die beide Partner vor Gericht landeten. So wurden auf einem Computer Fotos gefunden, die wahrscheinlich aus dem Jahr 2012 stammen. Auf diesen posierte die Partnerin des Angeklagten mit ihrer Tochter, beide waren nackt. Die Staatsanwaltschaft nahm an, dass der Angeklagte die Bilder gemacht hatte.
Auf weiteren Bildern, wahrscheinlich aus dem Jahr 2014, die auf dem Handy des Angeklagten gefunden wurden, war das Mädchen alleine zu sehen. Dazu kommt ein Vorfall, der sich ebenfalls 2014 ereignete. Damals schlief das Paar im Urlaub in einer Pension gemeinsam mit der Tochter in einem Doppelbett. Der Angeklagte soll das Mädchen in dieser Nacht im Schambereich berührt haben.
In einer Einlassung seines Verteidigers Jochen Kaller ließ der Mann einen Teil der ihm vorgeworfenen Punkte einräumen. Der Anwalt bezeichnete diese als „Ausreißer in seinem Leben“, den der Mann schwer bedauere. Dass er das Mädchen in der Nacht im Urlaub berührt habe, sei das Ergebnis einer „sexuell aufgeladenen Situation“. Auch die Fotos, auf denen das Mädchen mit seiner Mutter zu sehen ist, seien von der Mutter „stark unterstützt“ worden, der es, wie der Angeklagte sagte, „Spaß gemacht hat, sich selbst zu exponieren“. „Wenn man die Bilder sieht, ist davon auszugehen“, sagte Richter Martin Kober. Die Frau hatte wegen dieser Vorfälle bereits vor Gericht gestanden und eine Bewährungsstrafe erhalten.
Vor Gericht kam auch zur Sprache, dass der Angeklagte sich einer Therapie verweigert hatte und dass die Polizei einige Computerdaten des Angeklagten nicht untersuchen konnte, da der Mann sich geweigert hatte, die Passwörter herauszugeben. Verteidiger Kaller betonte hingegen, sein Mandant habe in dem Verfahren „seine prozessualen Rechte wahrgenommen“. Die Therapie sei nicht verpflichtend. Außerdem sei der Mann bereit gewesen, die Computer in Anwesenheit der Polizei zu entschlüsseln. Er habe nur die Passwörter nicht herausgeben wollen, da sich auf den Rechnern auch Daten seiner Kunden befanden.
Nebenklagevertreter Maximilian Glabasnia betonte, dem Angeklagten fehle jede Einsicht seiner Schuld. „Man darf eines nicht vergessen: Er hat einen großen Teil der Kindheit meiner Mandantin zerstört. Das hat er bis heute nicht kapiert“, sagte Glabasnia. So habe der Mann nicht verstanden, dass er einen nicht wiedergutzumachenden Fehler begangen habe.
Eine Hauptkommissarin der Kriminalpolizei Bamberg, die in dem Fall ermittelt hatte, erwähnte außerdem, dass auf einem Rechner des Angeklagten gelöschte Daten wieder hergestellt wurden, die darauf hindeuteten, dass sich noch weiteres kinderpornografisches Material auf seinem Rechner befunden habe. Der Angeklagte erklärte das hingegen damit, dass es sich bei den Bildern lediglich um Vorschaubilder gehandelt habe. Diese könnten als Anhang einer Spam-Mail gekommen sein. Er selbst habe die Fotos jedenfalls nicht dort gespeichert.
„Die Mutter hat es ihm leicht gemacht“, sagte Staatsanwalt Thomas Förster in seinem Plädoyer. Das sei zwar keine Entschuldigung, aber etwas anderes, als wenn er das Kind von den Eltern hätte weglocken müssen. „Hier wurde ihm das arme Kind auf dem Silbertablett präsentiert“, sagte der Staatsanwalt. Da sich der Angeklagte einer Therapie verweigert hatte, dürfe zu seinen Gunsten nicht von einer pädophilen Neigung ausgegangen werden. „Ich hoffe, dass es bei diesem einen Fall geblieben ist“, meinte Förster und forderte eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten. Diese könne gerade noch zur Bewährung ausgesetzt werden. Außerdem forderte er eine Geldauflage zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung.
Der Nebenklagevertreter schloss sich der Staatsanwaltschaft an. Verteidiger Kaller forderte hingegen eine Strafe von einem Jahr und fünf Monaten und verwies dabei auf die gravierende Mitschuld der Mutter. Der Angeklagte selbst sagte in seinem letzten Wort, er wünsche sich, dass die Geldauflage eher dem Mädchen zugute komme als einer gemeinnützigen Einrichtung.
Das Schöffengericht schloss sich in seinem Urteil schließlich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Bei einer Bewährungszeit von drei Jahren verurteilte es den Mann zu einer Strafe von einem Jahr und zehn Monaten. Die Geldauflage von 5000 Euro wird auf drei verschiedene Einrichtungen verteilt.
„Die Mutter hat ihren Teil dazu beigetragen. Nur so ist es erklärbar, dass noch eine Bewährung möglich war“, sagte Richter Kober. Dem Angeklagten riet er von weiteren ähnlichen Aktionen ab, selbst wenn diese harmloser und noch im legalen Bereich seien. Dabei sprach er beispielsweise von Badewannenfotos, die der Mann ebenfalls von dem Mädchen gemacht hatte. „Sie wissen selbst, wie es angefangen hat und wohin es geführt hat“, meinte der Richter.