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Aidhausen: Müllabfuhr: Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises ist dafür ab 2024 in Aidhausen zuständig

Aidhausen

Müllabfuhr: Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises ist dafür ab 2024 in Aidhausen zuständig

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    Das Thema Rückübertragung der Abfallentsorgung der Gemeinde Aidhausen auf den Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Landkreises Haßberge stand in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates als Wiedervorlage auf der Tagesordnung. Dazu hatte Bürgermeister Dieter Möhring den Werkleiter des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises, Wilfried Neubauer, zur Sitzung eingeladen.

    Neubauer informierte über das Angebot und den Service des Abfallwirtschaftsbetriebes. Dazu gehöre die kostenlose Bereitstellung der Müllgefäße (Tonnen), die nicht von der Nutzerin oder dem Nutzer bezahlt werden müssten. Dazu komme auch die kostenlose Reparatur bei Beschädigung der Mülltonnen oder, wenn notwendig, der Austausch der Tonnen. Die vorhandenen Müllgefäße könnten bei einer Rückübertragung ohne Probleme weiterverwendet werden.

    Sperrmüllentsorgung ist einmal im Jahr gratis

    Weiter gehöre die "gebührenfreie Sperrmüllentsorgung auf Abruf" zum Service des AWB. Einmal pro Kalenderjahr und Grundstück würden Metall-Schrott und Elektro-Schrott sowie eine haushaltsübliche Menge Sperrmüll-Altholz und Rest-Sperrmüll gebührenfrei direkt am Grundstück abgeholt.

    Die "haushaltsübliche Sperrmüllmenge" sei abhängig von dem auf dem Grundstück bereitgestellten und gebührenpflichtigen Restmülltonnen-Volumen. So umfasse die gebührenfreie haushaltsübliche Sperrmüllmenge bei einer Restmülltonne von 60 Liter Volumen fünf Kubikmeter Sperrmüll-Altholz und Rest-Sperrmüll. Bei der 120-Liter-Tonne seien es sieben Kubikmeter, bei der 180-Liter-Tonne neun, bei der 240-Liter-Tonne elf und der 1100-Liter-Tonne 39 Kubikmeter Sperrmüll-Volumen.

    Gebühren seien nur zu entrichten bei Überschreitung der haushaltsüblichen Sperrmüllmenge oder bei mehreren Sperrmüllabfuhren pro Grundstück innerhalb eines Kalenderjahres. Die Sperrmüll-Abholung erfolge innerhalb von sechs Wochen nach Eingang der schriftlichen Anforderung beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Haßberge.

    Die Müllgebühren der Gemeinde Aidhausen im Vergleich

    Schon in den diesjährigen Bürgerversammlungen in den Ortsteilen hatte Bürgermeister Möhring die Gebührenfestsetzungen des Kreisabfallwirtschaftsbetriebes und der Gemeinde zum Vergleich vorgestellt. Etwa betrage die jährliche Müllentsorgungsgebühr für einen Drei-Personen-Haushalt bei der gemeindlichen Entsorgung (Rest- und Biomüll) 156 Euro und beim Landkreis 150 Euro. Bei sechs Personen 192 Euro (Gemeinde) und beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises 185 Euro.

    Wie sich in der Diskussion zum Thema der Müllgebühren herausstellte, müsste die Gemeinde auch die bisher geltenden Müllgebühren neu kalkulieren, denn ihre zur Zeit geltende Gebührenfestsetzung ist aus dem Jahr 2007. Zudem komme noch der Unterhalt der beiden Sammelplätze der Gemeinde für Grünschnittentsorgung und holzige Abfälle (Hackschnitzel) hinzu, die in Zukunft nicht mehr kostenfrei laufen könnten.

    Möhring bezifferte die Kosten für den Platzunterhalt in den vergangenen beiden Jahren auf rund 8600 Euro. Auch sei der Verwaltungsaufwand bei der Gebührenerfassung und Abrechnung in der Verwaltungsgemeinschaft Hofheim nicht genau ermittelt. Eine Erhöhung der Müllgebühren sei deshalb unausweichlich.

    Rückübertragung bei drei Gegenstimmen beschlossen

    Die Gemeinde Aidhausen ist die einzige Gemeinde in der VG Hofheim, die ihre Abfallentsorgung vor Jahren nicht auf den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises übertragen hat. Im Landkreis Haßberge gehört Aidhausen mit der Stadt Zeil, Sand, Stettfeld, Untermerzbach und Wonfurt zu den sechs Kommunen, die ihre Abfallentsorgung nicht an den AWB übertragen und dies bisher eigenständig organisiert haben.

    Wie Neubauer erklärte, könne der Wechsel zur Rückübertragung auf den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises ab 1. Januar 2024 erfolgen. In der abschließenden Abstimmung stimmte das Ratsgremium bei drei Gegenstimmen für die Rückübertragung der Müllentsorgung an den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises.

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