Die Teilnahme an der Fernsehsendung „Frauentausch“ hatte für ein Paar aus dem Steigerwald ein gerichtliches Nachspiel.
Das mittlerweile getrennte Ehepaar hatte mit seinen drei Kindern im Sommer 2010 an der Sendung, die bei RTL 2 ausgestrahlt wird, teilgenommen. Die Frau zog für zehn Tage zu einer Tauschfamilie in Pirmasens im Saarland. Die Frau der dortigen Tauschfamilie kam in den Haßbergkreis. Für die Teilnahme kassierte das Ehepaar eine Aufwandsentschädigung über 1500 Euro. Da die Familie zum damaligen Zeitpunkt von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) lebte, hätte sie die Einnahme dem Jobcenter melden müssen – was sie jedoch unterließ. Das Amt zahlte dem Ehepaar in der Folge 1470 Euro zu viel aus.
Das Gericht verurteilte die Frau daher wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 1750 Euro, ihren Ex-Gatten zu 2700 Euro Geldstrafe. Grund für die unterschiedlichen Summen sind die Vorstrafenregister der Beiden. Während sie nur eine Eintragung wegen eines Diebstahls vor fünf Jahren aufweist, wurde der 31-Jährige bereits siebenmal straffällig, unter anderem wegen Diebstahls, gefährlicher Körperverletzung und Drogenbesitzes.
Dass die Tat überhaupt aufgeflogen ist, ist einem Mitarbeiter des Jobcenters zu verdanken. Er schaute sich die Sendung, die im November 2010 ausgestrahlt wurde, zufällig an und erkannte seine „Kunden“. Das Amt forderte das Paar mehrmals schriftlich zu einer Stellungnahme auf, die jedoch unterblieb, worauf es Anzeige erstattete.
Die Angeklagte verteidigte sich damit, dass sie annahm, die Aufwandsentschädigung nicht angeben zu müssen. Eine Bekannte von ihr sei auch im Fernsehen aufgetreten, wobei das erhaltene Geld nicht auf die Leistungen des Jobcenters angerechnet worden sei. Dem widersprach jedoch eine Mitarbeiterin des Amts. Bei den erhaltenen 1500 Euro handele es sich um Einkommen, das dem Amt wissentlich verschwiegen worden sei. In punkto Aufwandsentschädigung könne man bei einem Entgelt mit bis zu 175 Euro monatlich rechnen.
Für die 1500 Euro habe sich ihr Ex-Mann einen Motorroller gekauft, gab die Frau an. Von den zu viel bezahlten 1470 Euro hat das Pärchen bis heute noch nichts zurückbezahlt. „Solche Straftaten nähren die Stammtischgespräche“, tadelte Richter Roland Wiltschka das Verhalten der beiden Verurteilten, die zumindest beide wieder Arbeit gefunden haben – sie als Kraftfahrerin, er als Lagerist.