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KLEINSTEINACH: Neue Regeln für Schnittgut-Verbrennen

KLEINSTEINACH

Neue Regeln für Schnittgut-Verbrennen

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    Nach der neu überarbeiteten Fassung der Bayerischen Luftreinhaltungsverordnung dürfen seit 1. Januar dieses Jahres innerhalb von Ortschaften keine holzigen Gartenabfälle mehr verbrannt werden, informierte Bürgermeister Bernd Fischer in der jüngsten Sitzung des Riedbacher Gemeinderates im Gemeindehaus Alte Schule in Kleinsteinach.

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