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Bamberg: Bamberg: Neues Lieferkettengesetz zum Schutz der Menschenrechte

Bamberg

Bamberg: Neues Lieferkettengesetz zum Schutz der Menschenrechte

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    Diskutierten Ziele und Auswirkungen des "Lieferkettengesetzes“: (von links) Anosha Wahidi, Laura Mandir, Moderator Michael Kleiner, Marion Zinkeler, Martin Wagner und Erzbischof Ludwig Schick.
    Diskutierten Ziele und Auswirkungen des "Lieferkettengesetzes“: (von links) Anosha Wahidi, Laura Mandir, Moderator Michael Kleiner, Marion Zinkeler, Martin Wagner und Erzbischof Ludwig Schick. Foto: Herbert Mackert

    Verantwortung ist anstrengend. Vor allem, wenn sie global übernommen werden soll. Wer will schon gerade stehen für Zwangsarbeiter in China, die unter unmenschlichen Bedingungen für den Markt auch in Deutschland schuften? Für Kinder, die für unsere Schokolade auf Kakaoplantagen um ihre Zukunft betrogen werden? Für Minenarbeiter in Peru oder in Zentralafrika, die Rohstoffe für Handys und Batterien abbauen?

    „Wir tragen alle in einer globalen Welt Verantwortung, mit jeder Kaufentscheidung trägt der Verbraucher Verantwortung“, lautete ein Signal aus der hochkarätig besetzten Podiumsdiskussion am Freitagabend im Bamberger Bistumshaus St. Otto zum neuen sogenannten „Lieferkettengesetz“. Korrekt heißt dieses im Juni vom Bundestag verabschiedete LkSG „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten“ und gilt ab 1. Januar 2023 für alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland und mindestens 3000 Mitarbeitenden, ab dem 1. Januar 2024 auch für Unternehmen ab 1000 Beschäftigten. Sie müssen Verantwortung übernehmen für Produktionsverfahren und Arbeitsbedingungen bei ihren Zulieferern, Missstände präventiv vermeiden oder zurückverfolgen und abstellen, wenn sie Kenntnis davon erlangen.

    Hoher Anspruch

    Geht dieses Lieferkettengesetz tatsächlich weit genug, um dem hohen Anspruch „Schutz der Menschenrechte“ gerecht zu werden? „Es ist ein Gesetz, mit dem wir in Deutschland erstmals klar definieren, was wir von den Unternehmen zum Schutz der Menschenrechte in ihrer Lieferkette verbindlich erwarten“, sagte Anosha Wahidi, die als Volljuristin und Referatsleiterin für nachhaltige globale Lieferketten und Standards im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung maßgeblich dieses Gesetz auf den Weg gebracht hat.

    Es erfasse Schutzrechte, alle Wirtschaftssektoren und sehe eine starke behördliche Durchsetzung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vor: „eine Behörde mit Biss“, meinte Wahidi. Denn das beim Bundeswirtschaftsministerium angesiedelte Amt diene nicht nur als Beschwerdestelle, sondern habe auch Beschlagnahme- und Durchsuchungsmöglichkeiten. Außerdem drohten bei Verstößen Zwangs- und Bußgelder bis zu zwei Prozent des Umsatzes. Beschäftigte in ausländischen Zuliefererbetrieben könnten über eine Gewerkschaft oder Nichtregierungsorganisation vor deutschen Gerichten klagen: „Es wird jedoch nach dem im jeweiligen Land geltenden Recht geurteilt“, erklärte die Juristin, die einen „verbindlichen Rahmen auf Ebene der Vereinten Nationen“ anmahnte. Zumal bereits auf EU-Ebene eine behördliche, zivilrechtliche und mögliche strafrechtliche Durchsetzung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten überprüft werde.

    Erzbischof Ludwig Schick, der sich als langjähriger „Außen- und Entwicklungsminister“ der Deutschen Bischofskonferenz immer wieder energisch für ein Lieferkettengesetz ausgesprochen hatte, war in der Bewertung des Gesetzes ambivalent. Einerseits sei er damit zufrieden, weil „das Gesetz deutlich macht, dass alle Menschen die gleiche Würde und die gleichen Menschenrechte haben, und auch Verstöße gegen den Umweltschutz geahndet werden“. Andererseits ist nach Schicks Worten das Lieferkettengesetz „noch ein zahnloser Tiger“: „Es muss internationale rechtliche Festlegungen geben“, forderte der Erzbischof. Und: „Jeder und jede muss bewusster leben und für mehr Gerechtigkeit auf eigene Wünsche verzichten.“

    Juristischer Rahmen

    Laura Mandir aus der Zentralstelle Nachhaltigkeit und Ideenschmiede der Robert Bosch GmbH in Stuttgart begrüßte, dass das Gesetz gleiche Bedingungen für die im Welthandel tätigen deutschen Unternehmen setze. Für diese seien neben den ökonomischen Faktoren auch soziale und ökologische wichtig: „Das Lieferkettengesetz ist ein wenn auch interpretationsbedürftiger juristischer Rahmen zum Schutz der Menschenrechte“, so Mandir. Allerdings könne die Verantwortung für die Menschenrechte nicht allein bei den Unternehmen liegen: „Das Recht auf Bildung können diese zum Beispiel nicht durchsetzen.“

    Martin Wagner, Landesgeschäftsführer der Katholischen Landvolkbewegung (KLB) Bayern, plädierte für eine grundsätzliche „Änderung unseres Konsumverhaltens“ und für eine „europäische und Weltlösung“. Denn „Lieferkettengesetze allein können die Ursachen für Armut und die ungerechten Zustände im Welthandel nicht verändern“. Wagner präzisierte: „Wir müssen nicht nur die Arbeitsbedingungen der Näherin in Bangladesch anfragen, sondern was Bangladesch von der Textilfabrik hat.“

    Gute Arbeitsbedingungen

    Marion Zinkeler, Vorsitzende der Verbraucherzentrale Bayern, nannte das Gesetz „wesentlich, um in Ursprungsländern gute Arbeitsbedingungen zu schaffen“. Haftungsregelungen wünsche sie jedoch auch für Arbeiter in Deutschland. Zudem sei die Information der Verbraucher wesentlich: „Die Macht der Verbraucher hat ein Ende, wenn diese Information fehlt“, sagte Zinkeler.

    Mit dieser Podiumsdiskussion unter dem Titel „Schöne neue Konsumwelt?“ wollten die Veranstalter, die Katholische Erwachsenenbildung im Erzbistum Bamberg (KEB) und der Dominikanische Freundeskreis hl. Katharina von Siena an St. Gangolf Bamberg, zu dieser Information beitragen. Souverän moderierte Michael Kleiner, Leiter des Referates Weltkirche im Bamberger Ordinariat.

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