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EBERN: Offroad-Betrieb gestoppt – Was wird aus AvD–Rallye?

EBERN

Offroad-Betrieb gestoppt – Was wird aus AvD–Rallye?

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    Eine Rallye für Amateurfahrer (AvD-Rallye) ist für den Samstag, 25. August, auf dem Areal der ehemaligen Balthasar-Neumann-Kaserne in Ebern geplant. Doch wird diese stattfinden? Das Verwaltungsgericht Würzburg hatte den Offroad-Betrieb auf dem Gelände vorerst gestoppt (wir berichteten). Die AvD-Rallye ist aber davon nicht betroffen, so Landratsamt-Pressesprecher Martin Schulze-Röbbecke. Er geht davon aus, dass seine Behörde das Rennen in den nächsten Tagen genehmigen wird. Es seien nur noch einige Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde zu treffen.

    „Das sind zwei Paar Stiefel“, sagt auch Jürgen Hager, der Organisator der Rallye. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts habe sich gegen den Betrieb eines Offroad-Parks auf dem Gelände gerichtet. „Wir benutzen nur die Schotterwege.“ Daher geht Hager davon aus, dass das Rennen wie geplant auch stattfinden wird. Nichts anderes ist ihm bekannt. „Aber wir sind juristisch vorbereitet“, fügt er hinzu.

    Möglicherweise muss er das auch sein, denn der Bund Naturschutz Bayern ist auch gegen diese Veranstaltung. „Dass das Rennen stattfindet, ist unverständlich“, sagt Rechtsanwalt Volker Dineiger, der den Bund Naturschutz Bayern vertritt. Der jüngste Beschluss des Verwaltungsgericht hat die Offroad-Nutzung des Geländes verboten. Dass man jetzt auf dem Gelände ein Motorsportrennen genehmigt, könne dann nicht im Sinne dieses Gerichtsbeschlusses sein, meint er. Doch er kenne bislang die Auflagen nicht, sagt er. Wenn die Genehmigung erteilt sei, werde der Bund Naturschutz prüfen und entscheiden, ob er auch gegen das AvD-Rennen vorgehen werde.

    Währenddessen laufen die Vorbereitungen für die Rallye. Der Veranstalter, der AvD (Automobilclub von Deutschland) in Ebern, wirbt auf seiner Internet-Seite um Teilnehmer. Ein Bild zeigt einen roten Kleinwagen, der einen halben Meter in der Luft über eine Böschung fliegt.

    Es ist ein Amateurrennen „für Schotterfans“, heißt es in der Ankündigung. Jeder kann mitmachen, sofern er über einen Führerschein verfügt. Das Auto muss allerdings einige technische Vorgaben erfüllen. So ist beispielsweise ein Überrollbügel eine Voraussetzung. Auch Abgase werden ständig gemessen, weist der Veranstalter auf seiner Internetseite hin. Maximal 95 Autos sind bei dem Rennen zugelassen.

    Mittlerweile hat das Landratsamt auch Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts eingelegt, die aufschiebende Wirkung der immissionsschutzrechtlichen Erlaubnis wiederherzustellen. „Das ist ja nur konsequent“, sagt Schulze-Röbbecke, der den Sieg des Bundes Naturschutz vor dem Verwaltungsgericht als „kontraproduktiv“ bezeichnet. Es könne letztlich sein, dass dieser das Gegenteil von dem erreicht, was er erreichen will, meint er. „Es lasse sich juristisch kein Naturzustand festschreiben.“ Sollte der Rota-Park scheitern, würde das Gelände verbuschen und damit wären auch die seltenen Tierarten dort gefährdet. Einem Betreiber könnte man Auflagen machen, diese zu pflegen.

    Dem widerspricht Dineiger vom Bund Naturschutz. Er weist auf das Verschlechterungsverbot hin. Dieses besage, dass in FFH-Flächen – und eine solche ist das ehemalige Bundeswehrgelände – sich die Umstände nicht so verschlechtern dürfen, dass die dort festgestellten bedrohten Tier- und Pflanzenarten nicht überleben können. Dafür hat der Eigentümer zu sorgen.

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